„Blödes Tattoo“löst eine Schlägerei aus
Prozess Zwei Brüder sollen Besitzer einer Disco wegen einer Äußerung angegriffen haben. Warum das Amtsgericht nur einen verurteilt
Königsbrunn Es gibt viele vermeintliche Gründe für eine handfeste Schlägerei: Die einen geraten wegen einer Frau aneinander, andere wiederum wegen angeblicher Rempeleien auf der Tanzfläche. Diesmal sorgte das auffällige Tattoo auf dem Unterarm eines Mannes zunächst für eine verbale Auseinandersetzung, die schließlich in einer Prügelei auf dem Parkplatz einer Königsbrunner Diskothek ihren Höhepunkt fand. Zwei Brüder, 27 und 22 Jahre alt, waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Doch anders als erwartet verlief das Verfahren vor Richterin Ulrike EbelScheufele.
Das Video, das die Schlägerei auf dem Parkplatz aufgezeichnet hatte, wurde nicht gesichert. So konnte eine Polizeibeamtin, die das Video zuvor ausgewertet hatte, lediglich über das dort Gesehene sprechen. Sie zeigte sich vor Gericht überzeugt, dass beide Brüder zugeschlagen hätten, aber auch der Club-Besitzer. „Das war ein ziemliches Durcheinander und alle waren stark alkoholisiert“, sagte die Zeugin. Es sei auf dem Video aber auch deutlich zu sehen gewesen, dass der 27-Jährige immer wieder versucht hätte, seinen aggressiven jüngeren Bruder zu beruhigen. In Augenschein nehmen konnte allerdings die Richterin die von der Polizeibeamtin aufgenommen Fotos, die mehr oder weniger die Verletzungen, ob Wunden an den Händen oder Kratzer am Körper, der drei Männer zeigten.
Die Aussage eines neutralen Zeugen war entscheidend, denn dieser war als einziger nüchtern gewesen. Sowohl das Brüderpaar als auch der Besitzer der Diskothek sollen demnach zwei Promille im Blut gehabt haben. Die Auseinandersetzung im Oktober des vergangenen Jahres soll etwa eine halbe Stunde betragen und sich von der Tanzfläche bis auf den Parkplatz verlagert haben. „Der Jüngere war komplett außer Kontrolle. Von ihm gingen die Aggressionen aus.“Weitaus vernünftiger erschien ihm dagegen der Ältere, der immer wieder versucht habe zu schlichten und dazwischen gegangen sei. Nach seinen Worten hatte wohl das Tattoo am linken Unterarm des 27-Jährigen den Streit ausgelöst. „Das sei blöd“– soll der Club-Besitzer gelästert haben. Und schon seien Flaschen zu Boden gefallen und Tische und Stühle geflogen.
An nichts mehr so recht zu erinnern vermochte sich der 22-Jährige. Als Streitschlichter stellte sich der 27-Jährige hin. Er selbst sei bei dem ganzen Durcheinander die Treppe runtergestürzt und hätte „fürchterlich im Gesicht geblutet“.
„Für mich ist die Sache erledigt. Die haben sich bei mir entschuldigt und das habe ich angenommen“, sagte der Club-Besitzer. Was genau in jener Nacht passiert ist, wisse er nicht. Einmal sei er von dem Jüngeren in den Schwitzkasten genommen worden. Aber von einem Faustschlag ins Gesicht wisse er nichts. „Ich hatte nur ein paar Kratzer, aber keine Schmerzen. Am nächsten Tag habe ich schon wieder voll gearbeitet.“
Eine eher zurückhaltende Rolle im Zuge der Auseinandersetzung bescheinigte der Vertreter der Staatsanwaltschaft dem älteren Angeklagten. Wie die Richterin bezeichnete auch er den jüngeren Bruder als Hauptaggressor. Und so beantragte er einen Freispruch für den 27-Jährigen und eine Geldstrafe – 90 Tagessätze zu je 30 Euro – für den 22 Jahre alten Bruder.
So kam denn auch für die Richterin nur noch eine einfache Körperverletzung infrage. Wegen vieler Zweifel sprach sie den Älteren der beiden Brüder frei, während sie den Jüngeren zu 4500 Euro Geldstrafe – 90 Tagessätze zu je 50 Euro – verurteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
...und schon fielen Flaschen zu Boden und flogen Tische und Stühle durch die Luft