Schwabmünchner Allgemeine

„Blödes Tattoo“löst eine Schlägerei aus

Prozess Zwei Brüder sollen Besitzer einer Disco wegen einer Äußerung angegriffe­n haben. Warum das Amtsgerich­t nur einen verurteilt

- VON USCHI RIEGER

Königsbrun­n Es gibt viele vermeintli­che Gründe für eine handfeste Schlägerei: Die einen geraten wegen einer Frau aneinander, andere wiederum wegen angebliche­r Rempeleien auf der Tanzfläche. Diesmal sorgte das auffällige Tattoo auf dem Unterarm eines Mannes zunächst für eine verbale Auseinande­rsetzung, die schließlic­h in einer Prügelei auf dem Parkplatz einer Königsbrun­ner Diskothek ihren Höhepunkt fand. Zwei Brüder, 27 und 22 Jahre alt, waren wegen gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt. Doch anders als erwartet verlief das Verfahren vor Richterin Ulrike EbelScheuf­ele.

Das Video, das die Schlägerei auf dem Parkplatz aufgezeich­net hatte, wurde nicht gesichert. So konnte eine Polizeibea­mtin, die das Video zuvor ausgewerte­t hatte, lediglich über das dort Gesehene sprechen. Sie zeigte sich vor Gericht überzeugt, dass beide Brüder zugeschlag­en hätten, aber auch der Club-Besitzer. „Das war ein ziemliches Durcheinan­der und alle waren stark alkoholisi­ert“, sagte die Zeugin. Es sei auf dem Video aber auch deutlich zu sehen gewesen, dass der 27-Jährige immer wieder versucht hätte, seinen aggressive­n jüngeren Bruder zu beruhigen. In Augenschei­n nehmen konnte allerdings die Richterin die von der Polizeibea­mtin aufgenomme­n Fotos, die mehr oder weniger die Verletzung­en, ob Wunden an den Händen oder Kratzer am Körper, der drei Männer zeigten.

Die Aussage eines neutralen Zeugen war entscheide­nd, denn dieser war als einziger nüchtern gewesen. Sowohl das Brüderpaar als auch der Besitzer der Diskothek sollen demnach zwei Promille im Blut gehabt haben. Die Auseinande­rsetzung im Oktober des vergangene­n Jahres soll etwa eine halbe Stunde betragen und sich von der Tanzfläche bis auf den Parkplatz verlagert haben. „Der Jüngere war komplett außer Kontrolle. Von ihm gingen die Aggression­en aus.“Weitaus vernünftig­er erschien ihm dagegen der Ältere, der immer wieder versucht habe zu schlichten und dazwischen gegangen sei. Nach seinen Worten hatte wohl das Tattoo am linken Unterarm des 27-Jährigen den Streit ausgelöst. „Das sei blöd“– soll der Club-Besitzer gelästert haben. Und schon seien Flaschen zu Boden gefallen und Tische und Stühle geflogen.

An nichts mehr so recht zu erinnern vermochte sich der 22-Jährige. Als Streitschl­ichter stellte sich der 27-Jährige hin. Er selbst sei bei dem ganzen Durcheinan­der die Treppe runtergest­ürzt und hätte „fürchterli­ch im Gesicht geblutet“.

„Für mich ist die Sache erledigt. Die haben sich bei mir entschuldi­gt und das habe ich angenommen“, sagte der Club-Besitzer. Was genau in jener Nacht passiert ist, wisse er nicht. Einmal sei er von dem Jüngeren in den Schwitzkas­ten genommen worden. Aber von einem Faustschla­g ins Gesicht wisse er nichts. „Ich hatte nur ein paar Kratzer, aber keine Schmerzen. Am nächsten Tag habe ich schon wieder voll gearbeitet.“

Eine eher zurückhalt­ende Rolle im Zuge der Auseinande­rsetzung bescheinig­te der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft dem älteren Angeklagte­n. Wie die Richterin bezeichnet­e auch er den jüngeren Bruder als Hauptaggre­ssor. Und so beantragte er einen Freispruch für den 27-Jährigen und eine Geldstrafe – 90 Tagessätze zu je 30 Euro – für den 22 Jahre alten Bruder.

So kam denn auch für die Richterin nur noch eine einfache Körperverl­etzung infrage. Wegen vieler Zweifel sprach sie den Älteren der beiden Brüder frei, während sie den Jüngeren zu 4500 Euro Geldstrafe – 90 Tagessätze zu je 50 Euro – verurteilt­e. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

...und schon fielen Flaschen zu Boden und flogen Tische und Stühle durch die Luft

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