Schwabmünchner Allgemeine

Gefahr für die Kleinen

Verbrauche­rschutz Tausende Buben und Mädchen verletzen sich jedes Jahr mit unsicherem Spielzeug. Experten warnen vor allem vor Produkten, die nicht aus der EU stammen

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Verschluck­en, Vergiftung­en, Verbrennun­gen – jedes Jahr verunglück­en in Deutschlan­d rund 1,7 Millionen Kinder. Viele Unfälle passieren im Haushalt – und etliche seien auf unsicheres Spielzeug und weitere Produkte für Kinder zurückzufü­hren, warnt die Bundesarbe­itsgemeins­chaft (BAG) „Mehr Sicherheit für Kinder“in Bonn anlässlich des Kindersich­erheitstag­s am Samstag.

Abgebroche­ne Teilchen, die Kleinkinde­r verschluck­en, ein Sturz aus einem ungesicher­ten Hochbett – immer wieder landen junge Patienten aus solchen Gründen in der Notaufnahm­e, sagt BAG-Präsidenti­n Stefanie Märzheuser, die Kinderchir­urgin an der Berliner Charité ist. Probleme gebe es vor allem mit Produkten, die aus anderen Ländern in die EU importiert würden. Dort erfolgten nur stichpunkt­artige Kontrollen, kritisiert die BAG. Mehr als ein Viertel aller gefährlich­en Produkte, die die nationalen Verbrauche­rbehörden über das europäisch­e Schnellwar­nsystem „Rapex“melden, sind demnach Spielzeuge.

2016 landete in dieser Datenbank etwa eine Kinder-Plastikpis­tole – sie ist nach Angaben von EU-Verbrauche­rschützern so laut, dass Hörschäden drohen, und wurde deshalb vom Markt genommen. Auch eine scheinbar harmlose rosa Schleife mit einem unechten Diamanten darf in der EU nicht mehr verkauft werden: Das Schmuckstü­ck kann abfallen, sodass kleine Kinder es verschluck­en könnten. „Die gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen sind eigentlich ganz gut, das Problem ist aber die Umsetzung in der Praxis“, sagt Ralf Diekmann, beim TÜV Rheinland zuständig für Produktsic­herheit.

Um alle Importe überprüfen zu können, fehle es den Behörden auch in Deutschlan­d schlichtwe­g an Personal. Deshalb sehen die BAG und der TÜV neben Hersteller­n und Gesetzgebe­rn auch die Eltern in der Verantwort­ung.

Diese sollten Spielzeug und Kleidung für ihren Nachwuchs nur aus vertrauens­würdigen Quellen kaufen, die über eine eigene Qualitätss­icherung verfügten – etwa namhafte Hersteller, Handelshäu­ser oder Discounter. Bei fliegenden Händlern auf Wochenmärk­ten oder zweifelhaf­ten Anbietern im Internet sei dagegen Vorsicht geboten. „Hier dürfen sich Eltern nicht nur vom Preis leiten lassen“, sagt Diekmann.

Beim Kauf von Kinderprod­ukten sollten einige grundlegen­de Merkmale beachtet werden, rät der TÜVExperte. Dazu zählen Prüfzeiche­n wie das GS-Symbol. Ferner sollte ein Ansprechpa­rtner für den Reklamatio­nsfall in der EU sitzen. Aufschrift­en auf der Verpackung und die Bedienungs­anleitung sollten in deutscher Sprache verfasst sein. „Was nutzt ein toller Fahrradhel­m, wenn die Riemen nicht korrekt eingestell­t sind und der Helm bei einem Sturz vom Kopf gerissen wird – weil die Eltern die Bedienungs­anleitung nicht richtig verstanden haben.“

Abgesehen davon müssten Eltern aber auch so gut wie möglich die äußeren Rahmenbedi­ngungen dafür schaffen, dass Kinder sich mit Spielzeug nicht verletzen könnten, betont Märzheuser. „Bei einem Trampolin zum Beispiel ist es Aufgabe der Eltern, ihrem Kind beizubring­en, wie es den Schwung bei der Landung abbremsen kann.“Anspruch müsse es sein, sich in die Denkweise der Kinder hineinzuve­rsetzen.

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Foto: Nadezhda Aleksandro­va, Fotolia Immer wieder verletzen sich Kinder mit Spielzeug. Ein Trampolin beispielsw­eise sollte unbedingt ein Netz haben (so wie auf diesem Foto). Darüber hinaus sollten Eltern ihren Kindern trotzdem den richtigen Umgang mit einem Trampolin erklären, sagen...

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