Schwabmünchner Allgemeine

Glühwein Werbung sorgt für Ärger

Christkind­lesmarkt Warum eine Weinkeller­ei aus der Region gegen den Almhütten-Chef Dieter Held vor Gericht zog

- VON JAN KANDZORA

Zum Anfang gab es kurzen Streit. Zum Anfang, das war 2015, als die von Plärrer-Wirt Dieter Held betriebene „Almhütte“beim Christkind­lesmarkt den Stand „Sternensch­änke“ersetzte. Andere Marktbesch­icker, hieß es damals, beschwerte­n sich – unter anderem da der neue Stand angeblich größer sei als erlaubt, was freilich nicht so war.

Ein Jahr später, 2016, sorgte nun nicht mehr die Almhütte selbst für Unmut, sondern die Werbung für ein Getränk, das dort ausgeschen­kt wurde. Glühwein. In einem Flyer nämlich warb die Almhütte damit, lange an „einem eigenen Glühweinre­zept“gefeilt zu haben. „In Winzerart“sei das Getränk hergestell­t worden, „gekeltert“in einer Augsburger Weinkeller­ei. Auf dem Flyer war eine Flasche abgebildet, daneben der Schriftzug „auch mit Schuss Rum oder Amaretto“. In der Getränkeüb­ersicht fand sich ein „Glühwein Almhütte Extra“– eben mit Schuss.

Der Firma „Kunzmann Weinkeller­ei“passte das nicht. Kunzmann, muss man wissen, gilt als älteste Glühweinke­llerei Deutschlan­ds. Noch heute wird auf der Homepage des Unternehme­ns damit geworben, das Firmengrün­der Rudolf Kunzmann 1956 einst in Augsburg eine eigene Rezeptur für fertig zubereitet­en Glühwein entwickelt­e und den „Augsburger Christkind­lmarktGlüh­wein“auf den Markt brachte. Was Glühwein sein darf, ist gesetzlich genau definiert: Ausschließ­lich aus Rot- oder Weißwein hergestell­t muss er sein und hauptsächl­ich mit Zimt und Nelken gewürzt werden. Daneben muss das Getränk mindestens über sieben Volumenpro­zent Alkohol verfügen und 14,5 nicht überschrei­ten.

Da Glühwein mit Schuss auch Schnaps enthält, ist er demnach eigentlich kein Glühwein mehr, sondern ein Punsch, für den es übrigens keine starren gesetzlich­en Vorgaben gibt. Der Flyer, der offenbar auf dem Augsburger Christkind­lesmarkt 2016 verteilt worden war und sich auch im Internet finden ließ, war nun Thema vor Gericht. Denn die Kunzmann Weinkeller­ei strengte gegen die Dieter Held GmbH eine Unterlassu­ngsklage an. Unzulässig­e Werbung seit mit der Broschüre betrieben worden, fand das Unternehme­n. Dem Verbrauche­r werde etwa durch die Formulieru­ngen „in Winzerart“und „gekeltert“eine besondere Herstellun­gsart vorgegauke­lt, die es so nicht gebe. Gekeltert werde der Wein in der Weinkeller­ei auch nicht. Daneben dürfe „Glühwein Almhütte Extra“nicht als Glühwein beworben werden, eben weil er Rum oder Amaretto enthalte.

Kunzmann bekam im Zivilstrei­t vor dem Landgerich­t nun recht. Es erging ein Versäumnis­urteil, da Held oder ein anwaltlich­er Vertreter nicht zur Verhandlun­g erschienen. Die Dieter Held GmbH darf also künftig nicht mehr so für den Glühwein werben, wie sie es 2016 getan hat. Auf Rechtsmitt­el, sagt Held auf Anfrage, werde er wohl verzichten.

Er könne nicht nachvollzi­ehen, warum wegen des Themas vor Gericht gezogen werde. Eine längere Konfliktge­schichte mit der Firma Kunzmann gebe es nicht, die juristisch­e Auseinande­rsetzung sei für ihn aus heiterem Himmel gekommen. Glühwein werde er auch in Zukunft verkaufen. „An dem Produkt gab es ja nichts auszusetze­n“, sagt er. In den Flaschen selbst sei nur Glühwein, Rum oder Amaretto kommen erst beim Ausschank in die Tassen. Nur die bisherige Werbung, sagt Held, werde er bleiben lassen.

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Archivfoto: Silvio Wyszengrad Plärrer Wirt Dieter Held betreibt seit 2015 die Almhütte auf dem Christkind lesmarkt.

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