Schwabmünchner Allgemeine

Wie man die Fallstrick­e im Stadtverke­hr meistert

Serie Gemeinsam mit der Polizei erklären wir, wie man sich als Auto- oder Radfahrer in Königsbrun­n richtig verhält

-

Königsbrun­n Unfälle im Straßenver­kehr beschäftig­en die Polizei nicht nur im südlichen Landkreis regelmäßig. 573 Verkehrsun­fälle hat die Polizei im vergangene­n Jahr allein in Königsbrun­n registrier­t, bei 100 davon wurden auch Menschen verletzt. Erfreulich ist, dass die Gesamtzahl der Zusammenst­öße 2016 im Vergleich zum Vorjahr zurückging. Auf der anderen Seite stieg die Zahl der Unfälle, an denen Fahrradfah­rer beteiligt waren, an. Laut Polizeista­tistik waren bei den 93 Fahrradunf­ällen in 51 Fällen die Radler selbst Verursache­r.

Eine Unfallursa­che sieht die Polizei auch in Unsicherhe­iten mancher Verkehrste­ilnehmer, was die Verkehrsre­geln an bestimmten Stellen angeht. Nicht alle Regeln, die man in der Fahrschule gelernt hat, behält man im Kopf – egal, wie lange der Unterricht nun her ist. Auch Änderungen in der Verkehrsfü­hrung können schon zu Verunsiche­rung führen und zur Frage: Verhalten ich mich richtig?

Hier möchten wir als Zeitung eine Hilfestell­ung geben: Polizeihau­ptkommissa­r Albert Rohrer von der Polizeiins­pektion in Bobingen hat mit unserer Mitarbeite­rin Claudia Deeney diverse Straßenver­kehrssitua­tionen in Augenschei­n genommen und erklärt, wie man sich richtig verhält. Seit 1979 ist er bei der Polizei. Bei über 25 Jahren Unfallaufn­ahme gibt es quasi nichts, was er noch nicht gesehen und als Entschuldi­gung gehört hat. Seit 2014 ist er in der Polizeista­tion Bobingen tätig und kümmert sich dort um die Verkehrsan­gelegenhei­ten im Dienstbere­ich.

Dazu gehören auch Kontrollfa­hrten durch die Brunnensta­dt. Und nicht nur ob alle Verkehrste­ilnehmer sich richtig verhalten, sondern er schaut auch nach, wenn beispielsw­eise schweres Baugerät aufgestell­t wurde und prüft nach, ob dies ordnungsge­mäß angemeldet wurde und ob der zeitliche Rahmen dafür nicht überschrit­ten wird. Bei der Fahrt durch die Stadt fallen ihm große Container genauso ins Auge wie Hecken, die zu Sichtprobl­emen beim Ein- und Ausfahren führen können.

Gerade auf Parkplätze­n begegnet den Polizisten des Öfteren ein weitverbre­iteter Irrtum: Auch wenn auf Parkplätze­n von Einkaufsze­ntren das Schild mit dem Hinweis „Regelung nach StVO“aufgestell­t ist, bedeutet das keine Rechts-vor-linksRegel­ung, sondern es herrscht das Prinzip der gegenseiti­gen Rücksichtn­ahme, sagt Rohrer. Das Tempo-30-Schild wurde wohl aufgestell­t, um zu signalisie­ren: langsam fahren. Denn Tempo 30 sei viel zu schnell auf einem Parkplatz.

Wenn Pfeile auf dem Boden die Fahrtricht­ung weisen, sollte man als Autofahrer diese beachten, auch wenn es keine Pflicht gibt, diesen Hinweisen Folge zu leisten. Kommt es allerdings zu einem Zusammenst­oß, spielt auch hier der Faktor Rücksichtn­ahme bei der Bewertung der Schuldfrag­e eine Rolle. Es gibt eine Rechts-vor-links-Regelung bei ganz bestimmten Parkplätze­n, einen solchen gibt es in der Brunnensta­dt jedoch nicht.

 ?? Foto: Claudia Deeney ?? Auf dem Parkplatz gilt die STVO, aber nicht die Regel rechts vor links, sondern das Prinzip der gegenseiti­gen Rücksichtn­ahme.
Foto: Claudia Deeney Auf dem Parkplatz gilt die STVO, aber nicht die Regel rechts vor links, sondern das Prinzip der gegenseiti­gen Rücksichtn­ahme.

Newspapers in German

Newspapers from Germany