Wie man die Fallstricke im Stadtverkehr meistert
Serie Gemeinsam mit der Polizei erklären wir, wie man sich als Auto- oder Radfahrer in Königsbrunn richtig verhält
Königsbrunn Unfälle im Straßenverkehr beschäftigen die Polizei nicht nur im südlichen Landkreis regelmäßig. 573 Verkehrsunfälle hat die Polizei im vergangenen Jahr allein in Königsbrunn registriert, bei 100 davon wurden auch Menschen verletzt. Erfreulich ist, dass die Gesamtzahl der Zusammenstöße 2016 im Vergleich zum Vorjahr zurückging. Auf der anderen Seite stieg die Zahl der Unfälle, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren, an. Laut Polizeistatistik waren bei den 93 Fahrradunfällen in 51 Fällen die Radler selbst Verursacher.
Eine Unfallursache sieht die Polizei auch in Unsicherheiten mancher Verkehrsteilnehmer, was die Verkehrsregeln an bestimmten Stellen angeht. Nicht alle Regeln, die man in der Fahrschule gelernt hat, behält man im Kopf – egal, wie lange der Unterricht nun her ist. Auch Änderungen in der Verkehrsführung können schon zu Verunsicherung führen und zur Frage: Verhalten ich mich richtig?
Hier möchten wir als Zeitung eine Hilfestellung geben: Polizeihauptkommissar Albert Rohrer von der Polizeiinspektion in Bobingen hat mit unserer Mitarbeiterin Claudia Deeney diverse Straßenverkehrssituationen in Augenschein genommen und erklärt, wie man sich richtig verhält. Seit 1979 ist er bei der Polizei. Bei über 25 Jahren Unfallaufnahme gibt es quasi nichts, was er noch nicht gesehen und als Entschuldigung gehört hat. Seit 2014 ist er in der Polizeistation Bobingen tätig und kümmert sich dort um die Verkehrsangelegenheiten im Dienstbereich.
Dazu gehören auch Kontrollfahrten durch die Brunnenstadt. Und nicht nur ob alle Verkehrsteilnehmer sich richtig verhalten, sondern er schaut auch nach, wenn beispielsweise schweres Baugerät aufgestellt wurde und prüft nach, ob dies ordnungsgemäß angemeldet wurde und ob der zeitliche Rahmen dafür nicht überschritten wird. Bei der Fahrt durch die Stadt fallen ihm große Container genauso ins Auge wie Hecken, die zu Sichtproblemen beim Ein- und Ausfahren führen können.
Gerade auf Parkplätzen begegnet den Polizisten des Öfteren ein weitverbreiteter Irrtum: Auch wenn auf Parkplätzen von Einkaufszentren das Schild mit dem Hinweis „Regelung nach StVO“aufgestellt ist, bedeutet das keine Rechts-vor-linksRegelung, sondern es herrscht das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, sagt Rohrer. Das Tempo-30-Schild wurde wohl aufgestellt, um zu signalisieren: langsam fahren. Denn Tempo 30 sei viel zu schnell auf einem Parkplatz.
Wenn Pfeile auf dem Boden die Fahrtrichtung weisen, sollte man als Autofahrer diese beachten, auch wenn es keine Pflicht gibt, diesen Hinweisen Folge zu leisten. Kommt es allerdings zu einem Zusammenstoß, spielt auch hier der Faktor Rücksichtnahme bei der Bewertung der Schuldfrage eine Rolle. Es gibt eine Rechts-vor-links-Regelung bei ganz bestimmten Parkplätzen, einen solchen gibt es in der Brunnenstadt jedoch nicht.