Brisanter Brandstifter?
Justiz Ein Verdächtiger im Fall eines Schulbrands war der Polizei bekannt. Wegen eines Terror-Symbols
Nach den Brandstiftungen an der Reischleschen Wirtschaftsschule im Februar und März sitzt der ältere der beiden Tatverdächtigen weiter in Untersuchungshaft. Mitte März hatte die Polizei zwei Schüler, 18 und 21 Jahre alt, als mutmaßliche Brandstifter festgenommen. Nach Informationen unserer Redaktion soll der 21-Jährige in der Vergangenheit Sympathie für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gezeigt haben. Es gab ein Verfahren gegen ihn, weil er ein islamistisches Symbol – es soll eine Flagge gewesen sein – im Internet verbreitet hatte.
Die Polizei bestätigt auf Anfrage, dass der junge Mann mit türkischen Wurzeln den Sicherheitsbehörden schon vor der Brandstiftung bekannt gewesen sei. Man habe ihn „im Blick“, als islamistischer Gefährder werde er aber nicht eingestuft. Als Gefährder gelten Personen, denen die Behörden grundsätzlich eine schwere Straftat zutrauen. Deren Zahl schwankt in Augsburg seit Jahren nur leicht. Polizeisprecher Manfred Gottschalk sagt, die Zahl der Gefährder liege aktuell im „niedrigen einstelligen Bereich“. Bei den Brandstiftungen in der Schule im Alten Postweg gibt es nach Informationen unserer Redaktion keinerlei Hinweise, dass ein islamistisches Motiv eine Rolle gespielt haben könnte. Es sei wohl um eine „Schulthema“gegangen, lautet die Auskunft aus Polizeikreisen.
Felix Dimpfl, der Anwalt des 21-Jährigen, sagt, sein Mandant sei kein Extremist. Es sei nicht besonders religiös, ebenso wenig wie sein Elternhaus. Ende Februar hatte es auf einer Toilette der Schule zum ersten Mal gebrannt, die rund 2000 Schüler mussten die Gebäude verlassen. Im März brannte es dann erneut – auf einer anderen Toilette. Die Polizei teilte nach der Festnahme der Schüler mit, man sei „durch Hinweise und die Auswertung von Social-Media-Kanälen“im Internet den Verdächtigen auf die Spur gekommen. Der jüngere Verdächtige, der von Anwalt Ralf Schönauer vertreten wird, kam zwischenzeitlich gegen Auflagen wieder frei.
(jöh)