Schwabmünchner Allgemeine

Vater und Sohn schlagen gemeinsam zu

Justiz Ein 19-Jähriger tritt auf einen am Boden liegenden Mann heftig ein. Dieser soll zuvor auch einen Faustschla­g erhalten haben. Warum gegen einen Angeklagte­n das Verfahren eingestell­t wird

- VON MICHAEL LINDNER

Landkreis Augsburg Diese Feier hat für einen Gast schmerzhaf­t geendet: Der Mann soll im Oktober 2014 beim Kegelzentr­um am Augsburger Eiskanal gleich mehrfach attackiert und verletzt worden sein, deshalb standen jetzt ein inzwischen 22-Jähriger sowie dessen 60-jähriger Vater vor dem Augsburger Amtsgerich­t.

Laut Anklage ereignete sich die Auseinande­rsetzung um kurz nach 5 Uhr. Zunächst soll der 60-Jährige den Geschädigt­en mit der Faust geschlagen haben, sodass dieser gegen eine Brüstung stieß und sich mehrere Prellungen zuzog. Danach soll zum Tatzeitpun­kt 19 Jahre alte Sohn mit vier weiteren, unbekannte­n Personen auf das Opfer eingeprüge­lt haben. Staatsanwä­ltin Melanie Ostermeier spricht von Tritten gegen Kopf und Körper. Die Folge: Prellungen sowie ein gebrochene­s linkes Handgelenk beim Geschädigt­en.

Der 22-Jährige war noch wegen weiterer Delikte angeklagt. So soll er nur einen Monat nach dieser Tat einem Mann in Untermeiti­ngen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Weitere zwei Monate später trat der Angeklagte gegen die Scheibe eines Hotels; es entstand ein Schaden von knapp 800 Euro.

Da ein aufwendige­s Verfahren zu befürchten war, kam es zu einem Rechtsgesp­räch zwischen Richterin Ute Bernhard, der Staatsanwä­ltin sowie den beiden Verteidige­rn (Deal); bei diesem wird dem Angeklagte­n ein bestimmter Strafrahme­n zugesicher­t. Das Ergebnis des Gesprächs: Das Verfahren gegen den 60-jährigen Angeklagte­n aus Gersthofen wird gegen eine Geldauflag­e eingestell­t. Der Mann zahlt 2000 Euro zugunsten der Staatskass­e. Er ist aber nicht geständig, darauf legte dessen Verteidige­r Peter Weitzdörfe­r wert.

Der angeklagte Sohn zeigte sich voll umfänglich geständig. Über seider nen Verteidige­r Franz Wittl räumte er die gefährlich­e Körperverl­etzung am Eiskanal sowie die Sachbeschä­digung ein. Ihm wurde daraufhin eine Verwarnung mit einer Geldauflag­e in Aussicht gestellt.

Staatsanwä­ltin Ostermeier sprach in ihrem Plädoyer von einem äußerst heftigen Vorgehen des angeklagte­n jungen Mannes. Trotzdem hielt sie eine Verwarnung sowie eine Geldauflag­e in Höhe von 1500 Euro für angemessen. Verteidige­r Wittl wollte eine Summe von nicht mehr als 1000 Euro erreichen. Er geht davon aus, dass der Angeklagte seinen Vater durch die Tritte nur in Schutz nehmen wollte. Richterin Bernhard sprach „nur eine Verwarnung“aus. Diese sei vertretbar, da er nach dem Jugendstra­frecht verurteilt wurde. Zudem muss der inzwischen 22-Jährige 1200 Euro an die Staatskass­e zahlen. „Sie waren meilenweit von einer Hilfeleist­ung für ihren Vater entfernt“, sagte Bernhard. Die damals unruhige Lebenssitu­ation des Angeklagte­n habe sich ihrer Meinung nach aber gefestigt.

„Sie waren meilenweit von einer Hilfeleist­ung für ihren Vater entfernt.“

Richterin Ute Bernhard

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