Vater und Sohn schlagen gemeinsam zu
Justiz Ein 19-Jähriger tritt auf einen am Boden liegenden Mann heftig ein. Dieser soll zuvor auch einen Faustschlag erhalten haben. Warum gegen einen Angeklagten das Verfahren eingestellt wird
Landkreis Augsburg Diese Feier hat für einen Gast schmerzhaft geendet: Der Mann soll im Oktober 2014 beim Kegelzentrum am Augsburger Eiskanal gleich mehrfach attackiert und verletzt worden sein, deshalb standen jetzt ein inzwischen 22-Jähriger sowie dessen 60-jähriger Vater vor dem Augsburger Amtsgericht.
Laut Anklage ereignete sich die Auseinandersetzung um kurz nach 5 Uhr. Zunächst soll der 60-Jährige den Geschädigten mit der Faust geschlagen haben, sodass dieser gegen eine Brüstung stieß und sich mehrere Prellungen zuzog. Danach soll zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alte Sohn mit vier weiteren, unbekannten Personen auf das Opfer eingeprügelt haben. Staatsanwältin Melanie Ostermeier spricht von Tritten gegen Kopf und Körper. Die Folge: Prellungen sowie ein gebrochenes linkes Handgelenk beim Geschädigten.
Der 22-Jährige war noch wegen weiterer Delikte angeklagt. So soll er nur einen Monat nach dieser Tat einem Mann in Untermeitingen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Weitere zwei Monate später trat der Angeklagte gegen die Scheibe eines Hotels; es entstand ein Schaden von knapp 800 Euro.
Da ein aufwendiges Verfahren zu befürchten war, kam es zu einem Rechtsgespräch zwischen Richterin Ute Bernhard, der Staatsanwältin sowie den beiden Verteidigern (Deal); bei diesem wird dem Angeklagten ein bestimmter Strafrahmen zugesichert. Das Ergebnis des Gesprächs: Das Verfahren gegen den 60-jährigen Angeklagten aus Gersthofen wird gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Mann zahlt 2000 Euro zugunsten der Staatskasse. Er ist aber nicht geständig, darauf legte dessen Verteidiger Peter Weitzdörfer wert.
Der angeklagte Sohn zeigte sich voll umfänglich geständig. Über seider nen Verteidiger Franz Wittl räumte er die gefährliche Körperverletzung am Eiskanal sowie die Sachbeschädigung ein. Ihm wurde daraufhin eine Verwarnung mit einer Geldauflage in Aussicht gestellt.
Staatsanwältin Ostermeier sprach in ihrem Plädoyer von einem äußerst heftigen Vorgehen des angeklagten jungen Mannes. Trotzdem hielt sie eine Verwarnung sowie eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro für angemessen. Verteidiger Wittl wollte eine Summe von nicht mehr als 1000 Euro erreichen. Er geht davon aus, dass der Angeklagte seinen Vater durch die Tritte nur in Schutz nehmen wollte. Richterin Bernhard sprach „nur eine Verwarnung“aus. Diese sei vertretbar, da er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Zudem muss der inzwischen 22-Jährige 1200 Euro an die Staatskasse zahlen. „Sie waren meilenweit von einer Hilfeleistung für ihren Vater entfernt“, sagte Bernhard. Die damals unruhige Lebenssituation des Angeklagten habe sich ihrer Meinung nach aber gefestigt.
„Sie waren meilenweit von einer Hilfeleistung für ihren Vater entfernt.“
Richterin Ute Bernhard