Ein verschwundenes Schild und die Folgen
Ortstafel Ein Freinachtscherz hat Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Warum in Graben trotzdem keine Raserei erlaubt ist
Graben Dem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer wird die fehlende Ortstafel im Bereich der alten Schule in Graben aufgefallen sein. Seit der Freinacht ist dieses Schild verschwunden – und bis jetzt nicht wieder aufgetaucht. Verlässt ein ortsfremder Autofahrer die Gemeinde, scheint Graben sich bis Schwabmünchen zu erstrecken, wäre nicht die Veranstaltungstafel, die mit einem freundlichen „Auf Wiedersehen“den Gast verabschiedet. Bei der Ortseinfahrt hingegen signalisiert dieses Schild neben einigen kleineren Regelungen auch die in geschlos- senen Ortschaften geltende Geschwindigkeitsbegrenzung. Da eine auf die Straße gemalte „50“als Hinweis jedoch nicht als Verkehrszeichen gilt, hat nun die Gemeindeverwaltung als Übergang, bis das bestellte Ortsschild montiert werden kann, eine Geschwindigkeitsbegrenzung regulär ausgeschildert. Diese Maßnahme ist auch aus Sicht von Gernot Hasmüller, Leiter der Polizeiinspektion Schwabmünchen, der sichere Weg. Denn: „Fehlt die Ortstafel, so gilt die 50-Stundenkilometer-Grenze nicht, weil Verkehrsregeln deutlich sein und Verkehrszeichen im Fahren mit einem Blick erfassbar sein müssen“, sagt Hasmül- ler. Jedoch können dichte Bebauung oder Gehwege dem Fahrzeugführer die Gewissheit aufdrängen, dass er sich in einer geschlossener Ortschaft befindet. Dann hat er sich auch ohne Ortstafel entsprechend zu verhalten, kommentiert Hasmüller die bisherige Situation. Für die westliche Ortseinfahrt Grabens gelte zusätzlich, dass sich aufgrund der Kurvenkombination eine höhere Geschwindigkeit als 50 Kilometer pro Stunde verbiete, so Hasmüller weiter. Bei einem möglichen Unfall mit erhöhter Geschwindigkeit werde die Beherrschung des Fahrzeugs zuerst einmal angezweifelt, kommentiert der Polizist abschließend.