Schwabmünchner Allgemeine

Verweigern die Stadtwerke eine bezahlte Leistung?

- Robert Federle, Augsburg

Zum Artikel „Warum werden Streifenka­r ten nicht mehr umgetausch­t?“vom 13. Juni:

Mit dem Kauf einer Streifenka­rte wird eine Leistung im Voraus bezahlt. Wird dann nach sechs Monaten die Leistung verweigert, hätte ein Kunde eigentlich einen Anspruch auf Auszahlung des restlichen Guthabens. So sieht die Rechtsprec­hung zum Beispiel bei Gutscheine­n oder Prepaid-Tarifen aus.

Nur weil man bei den Stadtwerke­n offenbar nicht gewillt ist, eine Aufpreista­belle zu erstellen, verweigert man künftig eine bereits bezahlte Dienstleis­tung. Und da wundert man sich, dass viele auf die Nutzung von öffentlich­en Verkehrsmi­tteln verzichten, wenn man als Kunde derart unfair behandelt wird. Die Stadtwerke gehen halt davon aus, dass niemand gegen den Verfall des Guthabens klagen wird, obwohl die Chancen für einen Gewinn sehr gut stehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany