Verweigern die Stadtwerke eine bezahlte Leistung?
Zum Artikel „Warum werden Streifenkar ten nicht mehr umgetauscht?“vom 13. Juni:
Mit dem Kauf einer Streifenkarte wird eine Leistung im Voraus bezahlt. Wird dann nach sechs Monaten die Leistung verweigert, hätte ein Kunde eigentlich einen Anspruch auf Auszahlung des restlichen Guthabens. So sieht die Rechtsprechung zum Beispiel bei Gutscheinen oder Prepaid-Tarifen aus.
Nur weil man bei den Stadtwerken offenbar nicht gewillt ist, eine Aufpreistabelle zu erstellen, verweigert man künftig eine bereits bezahlte Dienstleistung. Und da wundert man sich, dass viele auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten, wenn man als Kunde derart unfair behandelt wird. Die Stadtwerke gehen halt davon aus, dass niemand gegen den Verfall des Guthabens klagen wird, obwohl die Chancen für einen Gewinn sehr gut stehen.