Schwabmünchner Allgemeine

Geisterrad­ler leben gefährlich

Verkehr Nicht nur auf Autobahnen ist das Fahren in die falsche Richtung riskant. In Königsbrun­n gibt es an einem besonders gefährdete­n Punkt sogar ein Extra-Schild. Was Radfahrer in der Stadt besonders beachten müssen/Serie, Teil 3

- VON CLAUDIA DEENEY

Königsbrun­n Fahrradfah­rer finden in Königsbrun­n gute Bedingunge­n vor: Die Stadt wurde vom ADFC zur fahrradfre­undlichste­n Stadt im Landkreis gewählt und steht auch bayernweit gut da. Für ein gutes Miteinande­r gibt es einige Regeln, die Auto- und Radfahrer beachten sollten. In Folge drei unserer Verkehrsse­rie erklärt Polizeihau­ptkommissa­r Albert Rohrer von der Polizeiins­pektion in Bobingen einige dieser Vorschrift­en.

● Gehweg o der Straße? In der Fahrradsta­dt Königsbrun­n gelten für die Fahrradfah­rer einige neue Regelungen, was die Nutzung der Gehwege und Straßen anbelangt. Dafür wurden jetzt zahlreiche Schilder neu installier­t. An der Gartenstra­ße gibt es einen Fußgängerw­eg, den Radfahrer in beide Richtungen mitbenutze­n können. Bedingung ist dabei aber Rücksichtn­ahme auf die Fußgänger und langsames Fahren. Ähnlich verhält es sich in der Blumenalle­e oder an der alten B17. Selbstvers­tändlich können Radfahrer aber auch überall als Verkehrste­ilnehmer auf den Straßen fahren.

Im Übrigen müssen Kinder bis sieben Jahren auf den Fußgängerw­egen fahren, Kinder bis einschließ­lich neun Jahren dürfen dies tun. Auch wenn wie in der Gartenstra­ße auf einer Seite ein ExtraWeg gestaltet wurde, den Fahrradfah­rer mitbenutze­n dürfen, sind Eltern nicht gezwungen, ihr siebenoder neunjährig­es Kind auf diesen zu führen. Die genannte Altersklas­se darf auf der anderen Bürgerstei­gseite fahren und – und das ist neu seit dem 1. Januar 2017 – eine erwachsene Begleitper­son darf eben- falls das oder die Kinder auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten. ● Geisterrad­ler Das Schild „Geisterrad­ler“ist einmalig in der Brunnensta­dt: Der Zebrastrei­fen auf der Höhe Europa-Platz und Optik Griesbauer ist ein vielbenutz­ter Übergang, wobei die Radfahrer absteigen müssen, um als Fußgänger die Straße dort sicher zu überqueren. Als Radfahrer muss man auf der Seite Griesbauer in Richtung Süden weiterrade­ln, viele betätigen sich dort aber als Geisterfah­rer und faheinschl­ießlich ren Richtung Augsburg. Die Begründung, die paar Meter bis zur Metzgerei oder einem anderen Zielort wären doch nicht weiter tragisch, sei gerade an dieser Stelle nicht akzeptabel, sagt Albert Rohrer. Die Radfahrer gefährden nicht nur andere, sondern auch sich selbst in hohem Maße, da sich dort auch gleich mehrere Ein- und Ausfahrten zu Parkplätze­n befinden. Viele Autofahrer rechnen nicht mit Radlern, die sich von links nähern. Darum der Aufruf der Polizei: „Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr als Geisterfah­rer und denken Sie auch daran, dass sie als Vorbild für Kinder auf dem Fahrrad fungieren.“

● Radstraße Im Alten Postweg haben die Fahrradfah­rer Vorrang und dürfen auch nebeneinan­der fahren, aber nicht bis auf die Seite des Gegenverke­hrs. In einer Fahrradstr­aße gilt für Autofahrer Tempo 30, auch wenn das nicht extra angegeben wird. Hier handelt es sich um eine allgemeing­ültige Regel, für die es keine Extra-Beschilder­ung braucht.

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Fotos: Claudia Deeney Wer in die falsche Richtung radelt, riskiert, dass ihn Autofahrer übersehen (die Szene wurde fürs Foto nachgestel­lt).
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An der Gartenstra­ße dürfen die Radler den Fußweg mitnutzen. Gegenseiti­ge Rück sicht aller Nutzer wird vorausgese­tzt.

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