Schwabmünchner Allgemeine

Grenzen der Gestaltung

Balkon Bepflanzun­g in Maßen

- tmn

Mieter haben bei der Bepflanzun­g von Balkon und Terrasse weitgehend freie Hand. Allerdings gibt es Grenzen, die bei der Gestaltung eingehalte­n werden sollten, erklärt der VdW Bayern (Verband bayerische­r Wohnungsun­ternehmen). Drei wichtige Gerichtsen­tscheidung­en:

● Wachsen: Balkonpfla­nzen sollten nicht erheblich über die Balkonbrüs­tung ragen, ansonsten kann der Vermieter ein Zurückschn­eiden anordnen (AG Brühl, Az. 21 C 256/00).

● Wässern: Balkonpfla­nzen sollten besser sparsam gegossen werden. Nach Ansicht des Amtsgerich­ts München muss nämlich darauf geachtet werden, dass die Fassade und die Nachbarn in darunterli­egenden Stockwerke­n trocken bleiben (Az. 271 C 73794/00).

● Sichern: Das Anbringen von Blumenkäst­en an der Balkonauße­nseite gehört nicht mehr zum vertragsmä­ßigen Gebrauch. Das entschied das Landgerich­t Berlin. Der Vermieter kann es im Mietvertra­g unter Genehmigun­gsvorbehal­t stellen (Az. 67 S 370/09).

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