BGH befasst sich mit Feuerattacke in U Bahnhof
Nach der Verurteilung eines 21-Jährigen wegen der Feuerattacke auf einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt – der Bundesgerichtshof (BGH) solle das Urteil überprüfen. Das Berliner Landgericht hatte den Haupttäter letzte Woche wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wollte eine höhere Strafe. Sechs Mitangeklagte erhielten wegen Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen oder Arrest. (dpa)