Schwabmünchner Allgemeine

BGH befasst sich mit Feuerattac­ke in U Bahnhof

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Nach der Verurteilu­ng eines 21-Jährigen wegen der Feuerattac­ke auf einen schlafende­n Obdachlose­n in einem Berliner U-Bahnhof hat die Staatsanwa­ltschaft Revision eingelegt – der Bundesgeri­chtshof (BGH) solle das Urteil überprüfen. Das Berliner Landgerich­t hatte den Haupttäter letzte Woche wegen versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwa­ltschaft wollte eine höhere Strafe. Sechs Mitangekla­gte erhielten wegen Beihilfe oder unterlasse­ner Hilfeleist­ung Bewährungs­strafen oder Arrest. (dpa)

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