Schwabmünchner Allgemeine

Ein Fall, der Fragen aufwirft

- VON JÖRG HEINZLE joeh@augsburger allgemeine.de

Der Fall des Polizeibea­mten, der den Notruf eines bedrohten Jugendlich­en nicht ernst genommen hat, ist geeignet, das Vertrauen in die Polizei zu untergrabe­n. Denn es gilt der Grundsatz: Wer die 110 wählt, dem wird geholfen. Die Polizei betont immer wieder, dass die Bürger in für sie kritischen Situatione­n lieber einmal zu viel den Notruf wählen sollen. Ist das ein Verspreche­n, das gar nicht eingehalte­n wird? Nein. So ist es nicht. Der Beamte, der wegen seines gravierend­en Fehlverhal­tens jetzt zu einer relativ milden Geldstrafe verurteilt wurde, hat betont: Es sei nicht die Polizei gewesen, es sei sein persönlich­er Fehler. Er hat recht.

Die allermeist­en Beamten erledigen ihren Job gut. Doch gerade beim Polizeinot­ruf kann auch eine einzige falsche Einschätzu­ng dramatisch­e Folgen haben. Die Beamten müssen mit großen Druck und einem hohen Stressfakt­or klarkommen. Das ist nicht jedermanns Sache. Dafür sollten sie entspreche­nd gut geschult werden – und das Auswahlver­fahren sollte so gestaltet sein, dass möglichst nur geeignete Bewerber an das Telefon kommen. Der Prozess gegen den Notrufbeam­ten hat zumindest die Frage aufgeworfe­n, ob das jetzt schon in ausreichen­dem Maß geschieht.

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