Ein Fall, der Fragen aufwirft
Der Fall des Polizeibeamten, der den Notruf eines bedrohten Jugendlichen nicht ernst genommen hat, ist geeignet, das Vertrauen in die Polizei zu untergraben. Denn es gilt der Grundsatz: Wer die 110 wählt, dem wird geholfen. Die Polizei betont immer wieder, dass die Bürger in für sie kritischen Situationen lieber einmal zu viel den Notruf wählen sollen. Ist das ein Versprechen, das gar nicht eingehalten wird? Nein. So ist es nicht. Der Beamte, der wegen seines gravierenden Fehlverhaltens jetzt zu einer relativ milden Geldstrafe verurteilt wurde, hat betont: Es sei nicht die Polizei gewesen, es sei sein persönlicher Fehler. Er hat recht.
Die allermeisten Beamten erledigen ihren Job gut. Doch gerade beim Polizeinotruf kann auch eine einzige falsche Einschätzung dramatische Folgen haben. Die Beamten müssen mit großen Druck und einem hohen Stressfaktor klarkommen. Das ist nicht jedermanns Sache. Dafür sollten sie entsprechend gut geschult werden – und das Auswahlverfahren sollte so gestaltet sein, dass möglichst nur geeignete Bewerber an das Telefon kommen. Der Prozess gegen den Notrufbeamten hat zumindest die Frage aufgeworfen, ob das jetzt schon in ausreichendem Maß geschieht.