Schwabmünchner Allgemeine

Disco Prügelei fast wie im „Kindergart­en“

Eine junge Frau feiert ihre Verlobung. Ein kleines Lächeln löst dabei eine Schlägerei aus

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Untermeiti­ngen So schön ein Flirt auch sein kann, manchmal zieht er unschöne Konsequenz­en nach sich. In Untermeiti­ngen genügte schon ein Lächeln, um eine Schlägerei auszulösen, die nun zwei junge Männer vor Gericht bringt. Für einen 22-Jährigen lautet der Vorwurf versuchte gefährlich­e Körperverl­etzung, für einen 23-Jährigen Körperverl­etzung und versuchte gefährlich­e Körperverl­etzung.

Der Vorfall ereignete sich im vergangene­n Jahr am zweiten Weihnachts­feiertag. In der Discothek PM in Untermeiti­ngen waren der jüngere Angeklagte mit seiner Schwester und einem Kumpel, dem älteren Angeklagte­n, im Raucherber­eich. Die Schwester lief an zwei jungen Schweizern vorbei, wobei einer der Männer sie anlächelte. Das gefiel dem 22-jährigen Angeklagte­n überhaupt nicht, denn seine Schwester feierte an diesem Tag ihre Verlobung.

Laut einem Zeugen habe der Angeklagte den flirtenden Schweizer mit den Worten: „Hast du keine Eier…“, angepöbelt. Darauf schlug er nach dem Schweizer, wobei laut Angeklagte­m seine Schläge ins Leere gegangen seien. „Ich wollte meine Schwester nur in Schutz nehmen“, rechtferti­gt er sich vor Gericht. Nein, Faustschlä­ge, wie es in der Anklage heißt, hätte es nicht gesetzt, nur einige Backpfeife­n.

Dem jungen Angeklagte­n eilte der ältere Angeklagte zur Hilfe, der sich vor Gericht kaum an den Vorfall erinnern kann: „Das alles ging innerhalb weniger Sekunden ab. Vielleicht habe ich mich mit zwei Ohrfeigen gewehrt. Dann aber kamen schon die Türsteher und die Polizei war auch sofort da.“Die schlechte Erinnerung mag auch am Alkoholkon­sum liegen. In der Verhandlun­g spricht Richterin Susanne Scheiwille­r von 1,6 Promille beim 22-jährigen Angeklagte­n und von 1,8 Promille bei dem 23-Jährigen.

Am Ende sind sich alle einig, dass es sich bei dieser nächtliche­n Auseinande­rsetzung weniger um eine handgreifl­iche Schlägerei mit den üblichen Blessuren handelte, als vielmehr, wie es einer der Geschädigt­en auf den Punkt bringt, um einen „Streit à la Kindergart­en“.

Staatsanwä­ltin Saskia Eberle glaubt zwar nicht, dass am Ende der Verhandlun­g vor dem Augsburger Amtsgerich­t „ein Freispruch winkt“, aber: Eine Einstellun­g des Verfahrens kann sie sich schon vorstellen. Und so stellt nach deren Antrag Richterin Scheiwille­r den Prozess gegen Zahlung einer Geldauflag­e ein. 500 Euro muss der 23-Jährige zahlen, 800 Euro der bereits vorbestraf­te 22 Jahre alte Mann, und zwar an den Weißen Ring in Augsburg. Letztendli­ch verzichtet das Gericht auf die weiteren Zeugen, auch, weil als Verletzung­sfolgen nur Rötungen im Gesicht und ein leichter Riss an einer Lippe beklagt wurden.

(uri)

Angeklagte­r muss 800 Euro an den Weißen Ring zahlen

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