Disco Prügelei fast wie im „Kindergarten“
Eine junge Frau feiert ihre Verlobung. Ein kleines Lächeln löst dabei eine Schlägerei aus
Untermeitingen So schön ein Flirt auch sein kann, manchmal zieht er unschöne Konsequenzen nach sich. In Untermeitingen genügte schon ein Lächeln, um eine Schlägerei auszulösen, die nun zwei junge Männer vor Gericht bringt. Für einen 22-Jährigen lautet der Vorwurf versuchte gefährliche Körperverletzung, für einen 23-Jährigen Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung.
Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Jahr am zweiten Weihnachtsfeiertag. In der Discothek PM in Untermeitingen waren der jüngere Angeklagte mit seiner Schwester und einem Kumpel, dem älteren Angeklagten, im Raucherbereich. Die Schwester lief an zwei jungen Schweizern vorbei, wobei einer der Männer sie anlächelte. Das gefiel dem 22-jährigen Angeklagten überhaupt nicht, denn seine Schwester feierte an diesem Tag ihre Verlobung.
Laut einem Zeugen habe der Angeklagte den flirtenden Schweizer mit den Worten: „Hast du keine Eier…“, angepöbelt. Darauf schlug er nach dem Schweizer, wobei laut Angeklagtem seine Schläge ins Leere gegangen seien. „Ich wollte meine Schwester nur in Schutz nehmen“, rechtfertigt er sich vor Gericht. Nein, Faustschläge, wie es in der Anklage heißt, hätte es nicht gesetzt, nur einige Backpfeifen.
Dem jungen Angeklagten eilte der ältere Angeklagte zur Hilfe, der sich vor Gericht kaum an den Vorfall erinnern kann: „Das alles ging innerhalb weniger Sekunden ab. Vielleicht habe ich mich mit zwei Ohrfeigen gewehrt. Dann aber kamen schon die Türsteher und die Polizei war auch sofort da.“Die schlechte Erinnerung mag auch am Alkoholkonsum liegen. In der Verhandlung spricht Richterin Susanne Scheiwiller von 1,6 Promille beim 22-jährigen Angeklagten und von 1,8 Promille bei dem 23-Jährigen.
Am Ende sind sich alle einig, dass es sich bei dieser nächtlichen Auseinandersetzung weniger um eine handgreifliche Schlägerei mit den üblichen Blessuren handelte, als vielmehr, wie es einer der Geschädigten auf den Punkt bringt, um einen „Streit à la Kindergarten“.
Staatsanwältin Saskia Eberle glaubt zwar nicht, dass am Ende der Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht „ein Freispruch winkt“, aber: Eine Einstellung des Verfahrens kann sie sich schon vorstellen. Und so stellt nach deren Antrag Richterin Scheiwiller den Prozess gegen Zahlung einer Geldauflage ein. 500 Euro muss der 23-Jährige zahlen, 800 Euro der bereits vorbestrafte 22 Jahre alte Mann, und zwar an den Weißen Ring in Augsburg. Letztendlich verzichtet das Gericht auf die weiteren Zeugen, auch, weil als Verletzungsfolgen nur Rötungen im Gesicht und ein leichter Riss an einer Lippe beklagt wurden.
(uri)
Angeklagter muss 800 Euro an den Weißen Ring zahlen