Schwabmünchner Allgemeine

Reichsbürg­er Schüsse: Keine hohe Strafe für Polizist

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Nach den tödlichen Schüssen eines „Reichsbürg­ers“aus Georgensgm­ünd muss sich ein mitangekla­gter Polizist nur wegen Verstoßes gegen das Waffengese­tz verantwort­en. Beim Vorwurf der fahrlässig­en Tötung und Körperverl­etzung im Amt durch Unterlasse­n sah das Landgerich­t Nürnberg-Fürth keinen ausreichen­den Tatverdach­t und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfa­hrens ab. Der „Reichsbürg­er“hatte einen Beamten eines Spezialein­satzkomman­dos getötet.

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