Reichsbürger Schüsse: Keine hohe Strafe für Polizist
Nach den tödlichen Schüssen eines „Reichsbürgers“aus Georgensgmünd muss sich ein mitangeklagter Polizist nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen sah das Landgericht Nürnberg-Fürth keinen ausreichenden Tatverdacht und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Der „Reichsbürger“hatte einen Beamten eines Spezialeinsatzkommandos getötet.