Wo neue Bordelle denkbar sind
Rotlicht Die Stadt stellt ihre Pläne zur Steuerung von Neuansiedlungen vor – faktisch geht es darin um deren Verhinderung
In Augsburg dürfte es rund 25 Bereiche in Gewerbegebieten geben, in denen eine Ansiedlung von Bordellen weiterhin grundsätzlich noch möglich ist. Zu diesem Ergebnis kommt das Prüfraster, mit dem die Stadt Bordellansiedlungen künftig steuern will. Mit der Idee eines Bordellstrukturkonzepts, das sich umfassend mit der Thematik befasst, ist die Stadt wie berichtet gescheitert.
Gestern im Bauausschuss sagte Baureferent Gerd Merkle (CSU), dass man mit dem beauftragten Stadtplanungsbüro „grundlegende unterschiedliche Auffassungen“gehabt habe. Der Konzeptentwurf hätte bei Klagen von Bordellbetreibern zu wenig Handhabe geboten. Das Konzept, für dessen Erstellung federführend das Ordnungsreferat zuständig war, kostet die Stadt einen niederen fünfstelligen Betrag.
Merkle nahm Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) in Schutz. Man habe in Deutschland Neuland mit einem derartigen Konzept betreten. Allerdings hatte die Stadt vor drei Jahren, als sie ihre Konzept-Überlegungen vor dem Hintergrund der Ansiedlungspläne eines Großbordells mit 47 Zimmern in Lechhausen vorstellte, noch voller Zuversicht auf Freiburg verwiesen. Dort habe man gute Erfahrungen gemacht. Baureferats-Juristin Carolin Rößler-Schick sagte auf Nachfrage von Stadtrat Volker Schafitel (FW) gestern aber, dass das Freiburger Konzept den Augsburgern nach einer Prüfung rechtlich zu unsicher gewesen wäre.
Stattdessen will die Stadt – wie bisher auch schon – Bordell-Neuansiedlungen ausschließlich über das Baurecht regeln. Hintergrund: Wer ein Bordell zum Beispiel in einer ehemaligen Lagerhalle einrichten will, muss eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt beantragen. Nach Möglichkeit lehnte die Stadt bisher ab und änderte Bebauungspläne nachträglich.
Als Ersatz für ein Konzept hat sich die Stadt nun ein fixes Prüfschema gegeben, mit dem sie Anträge auf Bordelle prüft. Im Wesentlichen wird darin zwar das bisherige Vorgehen zusammengefasst, doch Merkle erhofft sich durch das Prüfraster vor Gericht bessere Chancen. „Jetzt sind die Dinge grundlegend und fundiert festgelegt.“
Das neue Prüfraster erlaubt Bordelle – wie bisher auch – nur in Gewerbegebieten, allerdings mit etlichen Einschränkungen. Es dürfe sich um kein „hochwertiges Gewerbegebiet“wie etwa den SheridanPark handeln oder um kein Gebiet, in dem vorwiegend produzierendes Gewerbe angesiedelt ist.
Legt man all diese Kriterien an, dann dürfte es in Augsburg noch um die 25 Bereiche geben, in denen Bordelle grundsätzlich denkbar sind. In der Sitzung des Bauausschusses ließ Merkle für mehrere Sekunden einen Stadtplan mit den Gebieten an die Wand projizieren, bevor er wieder ausgeblendet wurde. Man wolle Bordellbetreibern keine Tipps geben, so Merkle. Dass Bordellbetreiber bei einem Antrag in einem der einschlägigen Gewerbegebiete aber automatisch mit einer Genehmigung rechnen können, ist auch nicht der Fall. Auch eine Nähe zu Wohnungen, Kitas oder Schulen oder eine Häufung von Bordellen sei ein Ausschlusskriterium. Letztlich, so Merkle, laufe es auf eine Einzelfallentscheidung heraus. Abgelehnt wurde in der gestrigen Sitzung ein geplantes Bordell mit Platz für 18 Frauen in Haunstetten. Begründung: Im dortigen Gewerbegebiet gebe es ganz in der Nähe bereits vier Puffs mit 38 Plätzen. Genehmige man das fünfte Etablissement, drohe dem Gewerbegebiet der soziale Absturz.