Schwabmünchner Allgemeine

Angeklagte­r finanziert Spielsucht mit Wucherzins

- (ring)

Ein 22-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg hat für seine Spielsucht ein Darlehen mit einem Zinssatz von 96 Prozent aufgenomme­n. Der Überziehun­gszins für die geliehenen 3500 Euro betrug 520 Prozent. Als er die Zinsen nicht mehr zahlen konnte, fälschte der Angeklagte eine Quittung. Auf dieser bescheinig­te ihm sein Geldgeber angeblich, dass mit der bereits erhaltenen Summe alle Schulden beglichen seien. Der Angeklagte muss nun wegen Urkundenfä­lschung 300 Euro Strafe zahlen. Beim Darlehen wurde außergeric­htlich eine Einigung erzielt: Der Gläubiger zahlte den Wucherzins zurück.

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