Angeklagter finanziert Spielsucht mit Wucherzins
Ein 22-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg hat für seine Spielsucht ein Darlehen mit einem Zinssatz von 96 Prozent aufgenommen. Der Überziehungszins für die geliehenen 3500 Euro betrug 520 Prozent. Als er die Zinsen nicht mehr zahlen konnte, fälschte der Angeklagte eine Quittung. Auf dieser bescheinigte ihm sein Geldgeber angeblich, dass mit der bereits erhaltenen Summe alle Schulden beglichen seien. Der Angeklagte muss nun wegen Urkundenfälschung 300 Euro Strafe zahlen. Beim Darlehen wurde außergerichtlich eine Einigung erzielt: Der Gläubiger zahlte den Wucherzins zurück.