Schwabmünchner Allgemeine

Ruhestand auf Antrag

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● Lehrer müssen wie andere Beamte auch in der Regel bis zur Alters grenze von 67 Jahren arbeiten. Doch sie können nach Angaben des Kul tusministe­riums auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, so bald sie das 64. Lebensjahr vollendet haben. Dann müssen sie Abschlä ge bei der Pension in Kauf nehmen. ● Zum Halbjahr 2017 sind nach vorläufige­n Angaben des Ministe riums 300 Lehrer regulär in Pension gegangen. 500 stellten einen An trag, um früher die Schule verlassen zu dürfen. Die Hälfte arbeitete an Grund und Mittelschu­len. (AZ)

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