Schwabmünchner Allgemeine

Das steht im Leitfaden

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Der Leitfaden für soziale Netzwerke legt für Staatsbedi­enstete unter anderem folgendes fest:

● Für den zufälligen privaten Kon takt gilt die gleiche allgemeine Freiheit, wie dies auch außerhalb des Internets der Fall ist.

● Das Gebot der Gleichbeha­ndlung verbietet einen unterschie­dlichen Status in der Beziehung zu Schülern.

● In Betracht kommt damit höchs tens eine offene Gruppe, in der jede Freundscha­ftsanzeige von Schülern akzeptiert wird. Und selbst dies ist angesichts der fehlen den allgemeine­n Zugänglich­keit der Netzwerke für alle Schüler hoch problemati­sch.

Quelle:

Bayerische­s Kultusmini­sterium

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