Das steht im Leitfaden
Der Leitfaden für soziale Netzwerke legt für Staatsbedienstete unter anderem folgendes fest:
● Für den zufälligen privaten Kon takt gilt die gleiche allgemeine Freiheit, wie dies auch außerhalb des Internets der Fall ist.
● Das Gebot der Gleichbehandlung verbietet einen unterschiedlichen Status in der Beziehung zu Schülern.
● In Betracht kommt damit höchs tens eine offene Gruppe, in der jede Freundschaftsanzeige von Schülern akzeptiert wird. Und selbst dies ist angesichts der fehlen den allgemeinen Zugänglichkeit der Netzwerke für alle Schüler hoch problematisch.
Quelle:
Bayerisches Kultusministerium