Schwabmünchner Allgemeine

Auseinande­rsetzung um Kindergeld eskaliert

Justiz Ein 35-jähriger Mann soll seine frühere Lebensgefä­hrtin mit dem Tod bedroht haben. Der gemeinsame Sohn soll bei einer Rangelei zwischen seinen Eltern verletzt worden sein

- VON USCHI RIEGER

Landkreis Augsburg Weil er seine ehemalige Lebensgefä­hrtin bedrohte, muss ein 35-Jähriger 600 Euro Strafe (60 Tagessätze zu je zehn Euro) zahlen. Der Mann schrieb der Mutter seines Kindes zwei Mal „You’re going to die this year!“(Du wirst dieses Jahr noch sterben) auf WhatsApp. Streitpunk­t der Auseinande­rsetzung in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft im südlichen Landkreis war das Kindergeld. Der Angeklagte forderte es für sich ein, seine ehemalige Partnerin gab ihm das Geld jedoch nicht.

Der gebürtige Nigerianer wurde bei der Verhandlun­g vor dem Augsburger Amtsgerich­t von einer Dolmetsche­rin unterstütz­t. Verhindert war der Verteidige­r. Der bislang nicht vorbestraf­te, nunmehr im Raum Köln lebende Angeklagte sollte sich auf Anraten seines Anwaltes selbst verteidige­n. Vor Gericht konnten dem Angeklagte­n die beiden über WhatsApp verschickt­en Bedrohunge­n im November vergangene­n Jahres nachgewies­en werden. Auch die entspreche­nde Telefonnum­mer lag vor. Die ehemalige Lebensgefä­hrtin versichert­e als Zeugin: „Wenn der bei mir angerufen hat, ging es ihm nur um das Kindergeld.“

Im zweiten Teil der Anklage war von „töten“und von einer fahrlässig­en Körperverl­etzung die Rede. So soll im Zuge einer Rangelei zwischen dem Angeklagte­n und der Mutter der damals fünf Monate alte Säugling zu Boden gefallen sein. Noch heute leide das Kind unter den Folgen.

Hier stand Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte bestritt von Anfang an, dass er am 21. November 2016 in der Unterkunft gewesen sei. Als Beweis konnte der 35-Jährige dem Gericht seine Fahrkarten von Augsburg nach Köln und wieder zurück vorlegen. Darüber hinaus erklärte ein „guter Freund“, dass man zum angebliche­n Tatzeitpun­kt gemeinsam mit weiteren Landsleute­n Geburtstag gefeiert hätte. Richter Philipp Meyer machte auch auf ein von der Regierung von Schwaben verhängtes Hausverbot für die Räumlichke­iten aufmerksam.

Überzeugt gab sich weiterhin der Angeklagte, dass es nicht das erste Mal sei, dass die Mutter seines Sohnes Lügen über ihn verbreite. Heute lebe er in der Nähe von Köln „bei der Mama meines Babys ...“. Der Angeklagte hat vier Kinder von vier verschiede­nen Frauen. Er wird vom Sozialamt unterstütz­t. Mit Zustimmung der Staatsanwa­ltschaft wurde der zweite Teil der Anklage eingestell­t. Staatsanwa­lt Benjamin Junghans erklärte in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte die Bedrohung über WhatsApp zwar nicht eingeräumt hätte. „Aber das wurde widerlegt“, sagte er.

Junghans beantragte 80 Tagessätze zu je 15 Euro. Auch für Meyer stand zweifelsfr­ei fest, dass die Textnachri­chten vom Handy des 35-Jährigen geschickt wurden: „So was ist schnell mal getippt und abgeschick­t.“Er verurteilt­e den Angeklagte­n wegen zweifacher Bedrohung. „Statt der Geldstrafe können sie auch gemeinnütz­ige Arbeit ableisten“, erklärte Richter Meyer dem Angeklagte­n.

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