Auseinandersetzung um Kindergeld eskaliert
Justiz Ein 35-jähriger Mann soll seine frühere Lebensgefährtin mit dem Tod bedroht haben. Der gemeinsame Sohn soll bei einer Rangelei zwischen seinen Eltern verletzt worden sein
Landkreis Augsburg Weil er seine ehemalige Lebensgefährtin bedrohte, muss ein 35-Jähriger 600 Euro Strafe (60 Tagessätze zu je zehn Euro) zahlen. Der Mann schrieb der Mutter seines Kindes zwei Mal „You’re going to die this year!“(Du wirst dieses Jahr noch sterben) auf WhatsApp. Streitpunkt der Auseinandersetzung in einer Gemeinschaftsunterkunft im südlichen Landkreis war das Kindergeld. Der Angeklagte forderte es für sich ein, seine ehemalige Partnerin gab ihm das Geld jedoch nicht.
Der gebürtige Nigerianer wurde bei der Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht von einer Dolmetscherin unterstützt. Verhindert war der Verteidiger. Der bislang nicht vorbestrafte, nunmehr im Raum Köln lebende Angeklagte sollte sich auf Anraten seines Anwaltes selbst verteidigen. Vor Gericht konnten dem Angeklagten die beiden über WhatsApp verschickten Bedrohungen im November vergangenen Jahres nachgewiesen werden. Auch die entsprechende Telefonnummer lag vor. Die ehemalige Lebensgefährtin versicherte als Zeugin: „Wenn der bei mir angerufen hat, ging es ihm nur um das Kindergeld.“
Im zweiten Teil der Anklage war von „töten“und von einer fahrlässigen Körperverletzung die Rede. So soll im Zuge einer Rangelei zwischen dem Angeklagten und der Mutter der damals fünf Monate alte Säugling zu Boden gefallen sein. Noch heute leide das Kind unter den Folgen.
Hier stand Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte bestritt von Anfang an, dass er am 21. November 2016 in der Unterkunft gewesen sei. Als Beweis konnte der 35-Jährige dem Gericht seine Fahrkarten von Augsburg nach Köln und wieder zurück vorlegen. Darüber hinaus erklärte ein „guter Freund“, dass man zum angeblichen Tatzeitpunkt gemeinsam mit weiteren Landsleuten Geburtstag gefeiert hätte. Richter Philipp Meyer machte auch auf ein von der Regierung von Schwaben verhängtes Hausverbot für die Räumlichkeiten aufmerksam.
Überzeugt gab sich weiterhin der Angeklagte, dass es nicht das erste Mal sei, dass die Mutter seines Sohnes Lügen über ihn verbreite. Heute lebe er in der Nähe von Köln „bei der Mama meines Babys ...“. Der Angeklagte hat vier Kinder von vier verschiedenen Frauen. Er wird vom Sozialamt unterstützt. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde der zweite Teil der Anklage eingestellt. Staatsanwalt Benjamin Junghans erklärte in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte die Bedrohung über WhatsApp zwar nicht eingeräumt hätte. „Aber das wurde widerlegt“, sagte er.
Junghans beantragte 80 Tagessätze zu je 15 Euro. Auch für Meyer stand zweifelsfrei fest, dass die Textnachrichten vom Handy des 35-Jährigen geschickt wurden: „So was ist schnell mal getippt und abgeschickt.“Er verurteilte den Angeklagten wegen zweifacher Bedrohung. „Statt der Geldstrafe können sie auch gemeinnützige Arbeit ableisten“, erklärte Richter Meyer dem Angeklagten.