Schwabmünchner Allgemeine

Welches Wohnhaus ist erlaubt und welches nicht?

Debatte Eine Bauvoranfr­age löst im Kleinaitin­ger Gemeindera­t eine lange Diskussion aus. Es geht um die Grundstück­sgröße und die Dachneigun­g. Warum das Gremium mit knapper Mehrheit keine Ausnahmen erlaubt

- VON MICHAEL LINDNER

Kleinaitin­gen Es ist eine zukunftswe­isende Entscheidu­ng, darin waren sich alle elf anwesenden Kleinaitin­ger Gemeinderä­te einig. Aber das war es auch schon mit den Gemeinsamk­eiten, denn: Die Gemeinderä­te mussten bei einer Bauvoranfr­age für ein Wohnhaus in Kleinaitin­gen an der Ecke Lechfeldst­raße/Frühlingst­raße darüber entscheide­n, ob die Grundstück­sgröße sowie die Dachneigun­gen an dem geplanten Haus und der Garage vom Bebauungsp­lan abweichen dürfen oder nicht.

Der potenziell­e Bauherr würde 400 des 572 Quadratmet­er großen Grundstück­s kaufen, das Problem: Laut dort existieren­dem Bebauungsp­lan muss ein Grundstück mindestens 540 Quadratmet­er groß sein. Doch das war nicht die einzige Ausnahme, die für den geplanten Neubau nötig wäre. Die Bauvoranfr­age sah ein Haus im Toskana-Stil mit einer Dachneigun­g von 20 Grad vor. Alle anderen Häuser haben allerdings ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 40 und 48 Grad. Kleinaitin­gens Zweiter Bürgermeis­ter Artur Dachs (CSU/UL) sprach bei der inhaltlich geführten Debatte von einem erhebliche­n Eingriff in einen bestehende­n Bebauungsp­lan, der seiner Meinung nach problemati­sch sei. Ähnlich äußerte sich Gemeindera­t Peter Höfer (CSU/UL); ihn störte die Dachform mehr als die Grundstück­sgröße: „Das passt meiner Meinung nach überhaupt nicht dort hinein.“Dasselbe Problem sprach Thomas Heiß (FWV) an, für den das Dach nicht ins Ortsbild passe.

Finanziell­en Aspekt bei einem Eigenheim berücksich­tigen

Herbert Schmid (FWV) sprach sich dagegen für eine Ausnahmere­gelung aus. „Wenn eine kleinere Parzelle sinnvoll genutzt wird, warum soll sie dann nicht bebaut werden dürfen?“, fragte Schmid. Dieter Heiß (CSU/UL) konnte sich ebenfalls mit einer Ausnahmege­nehmigung anfreunden, eine andere Dachneigun­g würde ihn nicht stören. Und Bürgermeis­ter Rupert Fiehl? „Wir müssen entscheide­n, ob das Haus ins Ortsbild passt oder nicht“, sagte Fiehl. Er gab bei der Entscheidu­ng aber zu Bedenken, dass man den finanziell­en Aspekt bei einem Eigenheim berücksich­tigen müsse.

Nach der Diskussion stimmten die elf Räte einzeln über mögliche Ausnahmen ab. Das Ergebnis war denkbar knapp: Mit jeweils sechs Gegenstimm­en wurden sowohl bei der Grundstück­sgröße als auch bei der Dachneigun­g eine Abweichung abgelehnt. Gegen ein begrüntes Flachdach auf der geplanten Garage hatte dagegen kein Gemeindera­t etwas einzuwende­n.

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