Ehefrau sagt nicht gegen ihren Mann aus
Der 42-Jährige soll die 33-Jährige geschlagen und bedroht haben. Vor Gericht gibt sie sich wortkarg
Wer als Zeuge vor Gericht eine falsche Aussage macht, der kann empfindlich bestraft werden. Eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe sind möglich. Vor Kurzem wurde ein 19-Jähriger, der für seinen Bekannten log, zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt (wir berichteten). Um diesem Schicksal womöglich zu entgehen, machte eine 33-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis Augsburg von ihrem Zeugnisverweigerungs- am Augsburger Amtsgericht Gebrauch. Denn der Angeklagte war ihr (Noch-)Ehemann, sie selbst war die einzige Zeugin.
Dem 42-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, seine Ehefrau im November vergangenen Jahres geschlagen zu haben. Der Vorfall soll sich in der gemeinsamen Wohnung, genauer gesagt, im Badezimmer, ereignet haben. Als die Frau in der Dusche war, soll der 42-Jährige ihr Handy durchsucht dabei eine SMS gefunden haben, die dem Ehemann nicht gefallen hat. Aus diesem Grund soll er ihr mit der Faust aufs Auge geschlagen und danach ihr Handy zerstört haben. Zudem wurde dem Mann vorgeworfen, der 33-Jährigen wenige Tage später mit dem Tode gedroht zu haben.
Der Mann gab zu, dass es eine Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Frau gab. Allerdings sei dies nur eine gegenseitige „Schubserecht rei“gewesen, mehr nicht. Danach verließ er seinen Angaben nach die Wohnung. Er habe weder das Handy kaputt gemacht, noch seine Frau einige Tage später bedroht.
Die 33-Jährige, für die extra ein Dolmetscher anwesend war, wollte vor Gericht nicht aussagen. Das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt jemanden, unter bestimmten Umständen keine Aussage zu tätigen. Zweck des Zeugnisverweigerungsrechts ist der Schutz des Zeuund gen vor dem Konflikt, der sich aus der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage und der womöglichen Loyalität gegenüber einer anderen Person, in diesem Fall dem Ehemann, ergeben würde.
Richter Stefan Lenzenhuber sprach den Mann der vorsätzlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung frei, da „keine objektiven Beweismittel“vorliegen und die Frau die Aussage verweigerte.