Schwabmünchner Allgemeine

Ehefrau sagt nicht gegen ihren Mann aus

Der 42-Jährige soll die 33-Jährige geschlagen und bedroht haben. Vor Gericht gibt sie sich wortkarg

- Landkreis Augsburg

Wer als Zeuge vor Gericht eine falsche Aussage macht, der kann empfindlic­h bestraft werden. Eine Geld- oder sogar eine Freiheitss­trafe sind möglich. Vor Kurzem wurde ein 19-Jähriger, der für seinen Bekannten log, zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt (wir berichtete­n). Um diesem Schicksal womöglich zu entgehen, machte eine 33-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis Augsburg von ihrem Zeugnisver­weigerungs- am Augsburger Amtsgerich­t Gebrauch. Denn der Angeklagte war ihr (Noch-)Ehemann, sie selbst war die einzige Zeugin.

Dem 42-jährigen Angeklagte­n war vorgeworfe­n worden, seine Ehefrau im November vergangene­n Jahres geschlagen zu haben. Der Vorfall soll sich in der gemeinsame­n Wohnung, genauer gesagt, im Badezimmer, ereignet haben. Als die Frau in der Dusche war, soll der 42-Jährige ihr Handy durchsucht dabei eine SMS gefunden haben, die dem Ehemann nicht gefallen hat. Aus diesem Grund soll er ihr mit der Faust aufs Auge geschlagen und danach ihr Handy zerstört haben. Zudem wurde dem Mann vorgeworfe­n, der 33-Jährigen wenige Tage später mit dem Tode gedroht zu haben.

Der Mann gab zu, dass es eine Auseinande­rsetzung zwischen ihm und seiner Frau gab. Allerdings sei dies nur eine gegenseiti­ge „Schubserec­ht rei“gewesen, mehr nicht. Danach verließ er seinen Angaben nach die Wohnung. Er habe weder das Handy kaputt gemacht, noch seine Frau einige Tage später bedroht.

Die 33-Jährige, für die extra ein Dolmetsche­r anwesend war, wollte vor Gericht nicht aussagen. Das Zeugnisver­weigerungs­recht berechtigt jemanden, unter bestimmten Umständen keine Aussage zu tätigen. Zweck des Zeugnisver­weigerungs­rechts ist der Schutz des Zeuund gen vor dem Konflikt, der sich aus der Pflicht zur wahrheitsg­emäßen Aussage und der womögliche­n Loyalität gegenüber einer anderen Person, in diesem Fall dem Ehemann, ergeben würde.

Richter Stefan Lenzenhube­r sprach den Mann der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und Bedrohung frei, da „keine objektiven Beweismitt­el“vorliegen und die Frau die Aussage verweigert­e.

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