Schwabmünchner Allgemeine

Welche Regeln im Ausland gelten

Handy am Steuer, falsch geparkt oder zu schnell unterwegs: Das kann jenseits der Landesgren­ze schnell teuer werden. Worauf Autofahrer besonders achten müssen

- VON SARAH SCHIERACK Augsburg

Mit den Verkehrsre­geln ist es oft so eine Sache. Jeder Autofahrer hat sie einmal gelernt, einige Jahre später ist das Wissen häufig allerdings nur noch bruchstück­haft vorhanden. Noch schlimmer sieht es meist bei den Regeln aus, die im Ausland gelten. Wer mit dem Auto verreist, sollte sich deshalb immer auch informiere­n, was das jeweilige Zielland vorschreib­t. Zwar erhalten Autofahrer für Verstöße im Ausland keine Punkte in Flensburg – die Verkehrssü­nden können aber dennoch teuer werden und in Einzelfäll­en sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Die wichtigste­n Punkte im Überblick.

● Beleuchtun­g In Deutschlan­d wird empfohlen, auch bei Tag mit Licht zu fahren – ein Muss ist das allerdings nicht. In vielen Ländern sieht das anders aus. So gilt nach Angaben des TÜV Rheinland beispielsw­eise in Italien, Polen oder auch Dänemark eine ganzjährig­e Lichtpflic­ht. In Tschechien und Serbien müssen Urlauber darüber hinaus ein Set Ersatzlamp­en im Auto dabeihaben. Wer in Estland ohne Licht erwischt wird, muss tief in die Urlaubskas­se greifen. Denn dort kostet ein Verstoß laut ADAC rund 190 Euro. Fahren Urlauber mit dem Auto nach Großbritan­nien, müssen sie ihr Fahrzeug eigens präpariere­n, wie Steffen Mißbach, Kfz-Experte des TÜV Rheinland, erläutert. Wegen des Linksverke­hrs müssten all jene Autofahrer, „die ein Fahrzeug mit asymmetris­chem Abblendlic­ht besitzen, den entspreche­nden Bereich am Scheinwerf­er abkleben, damit der Gegenverke­hr nicht geblendet wird“. Denn bei Linksfahre­rn strahlt der asymmetris­che Lichtkegel weit auf den rechten Fahrbahnra­nd – was im Linksverke­hr umgekehrt bedeutet, dass die Gegenfahrb­ahn angestrahl­t wird.

● Geschwindi­gkeit Deutsche Autofahrer sind es gewohnt, dass sie außerhalb von Ortschafte­n schnell fahren dürfen. Wer ins Ausland reist, sollte sich allerdings informiere­n, welche Geschwindi­gkeitsbegr­enzung im Zielland herrscht. Denn Verkehrssü­nden werden nach Angaben des ADAC im europäisch­en Ausland teils deutlich strenger bestraft als in Deutschlan­d. Besonders teuer wird es demnach in den Niederland­en, der Schweiz und Italien. Wer 20 Stundenkil­ometer zu schnell unterwegs ist, muss in Italien ein Bußgeld von 170 Euro zahlen. In den Niederland­en und der Schweiz werden mindestens 165 Euro fällig. Besonders aufpassen müssen dem ADAC zufolge Fahranfäng­er: Denn für sie gelten im Ausland oft andere Verkehrsre­geln als für die übrigen Fahrer. So dürfen Autofahrer, die erst seit drei Jahren ihren Führer- schein haben, auf den Schnellstr­aßen Italiens nicht schneller als 90 statt der üblichen 110 Stundenkil­ometer fahren. Auf Autobahnen gilt für Fahranfäng­er ein Tempolimit von 100 Stundenkil­ometern, für alle übrigen Fahrer 130 Stundenkil­ometer. In Frankreich dürfen Autofahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur mit 80 Stundenkil­ometern, auf Schnellstr­aßen 100 und auf Autobahnen 110 Stundenkil­ometer unterwegs sein.

● Alkohol Besonders kritisch wird es nach den Worten von ADACRechts­expertin Katrin Müllenbach­Schlimme, wenn der Fahrer betrunken am Steuer saß. Dann könne die italienisc­he Polizei bei einem Wert von mehr als 1,5 Promille im Blut dem Fahrer sogar seinen Wagen wegnehmen. Auch in Dänemark könne dies passieren, allerdings erst ab einem Promillewe­rt von 2,0. Hier gilt ebenfalls: Fahranfäng­er müssen besonders vorsichtig sein. Wer beispielsw­eise in Österreich als Fahranfäng­er in den ersten zwei Jahren mit 0,1 Promille erwischt wird, dem droht laut ADAC im Einzelfall als Höchststra­fe ein Bußgeld von 2180 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Promillegr­enze in Dänemark könne das Bußgeld im Ernstfall einen ganzen Nettolohn betragen.

● Telefonate Auch Telefonier­en am Steuer kann kostspieli­g werden. Dem ADAC zufolge werden zum Teil Bußgelder von 160 Euro (Italien) bis 230 Euro (Niederland­e) fällig. Wer ein Bußgeld aus dem Ausland schnell bezahle, könne viel Geld sparen, betont Müllenbach­Schlimme. Denn viele Länder würden bei Sofortzahl­ung Rabatte gewähren. Innerhalb der EU, fügt sie hinzu, würden die Bescheide darüber hinaus mittlerwei­le schneller erstellt als früher und in der Landesspra­che des Verkehrssü­nders zugesandt. „Urlauber können sich nicht darauf verlassen, dass Verstöße aus dem Ausland nicht geahndet werden“, erläutert die Expertin.

● Parken Wer sein Auto schnell einmal abstellen möchte, um ein Urlaubsfot­o zu schießen, sollte aufpassen, dass er sich nicht ins Halteverbo­t stellt. Denn Falschpark­er müssen im Ausland teils mit hohen Bußgeldern rechnen. Nach den Worten von Expertin Katrin Müllenbach­Schlimme kostet diese Verkehrssü­nde in Dänemark etwa 70 Euro, in Spanien sogar bis 200 Euro.

● Radarwarne­r Auf ein Radarwarng­erät sollten Urlauber im Ausland – genauso wie im Inland – lieber verzichten. Wer ein solches Gerät dabeihat, müsse laut ADAC beispielsw­eise in Tschechien bis zu 7000 Euro Strafe zahlen. In Luxemburg, Schweden oder Belgien können den Angaben zufolge sogar zwischen einem und sechs Monaten Haft verhängt werden.

 ?? Foto: Bernd Settnik, dpa ?? Verloren im Schilderwa­ld: Autofahrer müssen im Ausland aufpassen, denn die heimischen Verkehrsre­geln gelten nicht überall. Besonders über die Vorgaben zu Beleuchtun­g und Geschwindi­gkeit sollten sie sich deshalb vorab informiere­n.
Foto: Bernd Settnik, dpa Verloren im Schilderwa­ld: Autofahrer müssen im Ausland aufpassen, denn die heimischen Verkehrsre­geln gelten nicht überall. Besonders über die Vorgaben zu Beleuchtun­g und Geschwindi­gkeit sollten sie sich deshalb vorab informiere­n.

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