Schwabmünchner Allgemeine

Gefängnis, weil er zu oft über die Stränge schlägt

Drei Monate Haft wegen Beleidigun­g mit versuchter Nötigung eines Polizisten. Weitere Verfahren noch offen

- VON USCHI RIEGER Landkreis

Jetzt hat er sich wieder um eine Chance gebracht. Denn immer, wenn dieser Mann zu viel getrunken hat, fällt er in alte, längst auch der Justiz bekannte Verhaltens­muster zurück. Wie ein roter Faden zieht sich die Alkoholabh­ängigkeit des 45-Jährigen durch sein bisheriges Leben, obwohl er gerade dabei war, seine Probleme in den Griff zu bekommen. Vor allem Beamte der Polizeiins­pektion Schwabmünc­hen wissen ein Lied von seinen wiederholt­en verbalen Attacken zu singen. Mit unflätigen Worten überhäufte der Arbeiter im Januar einen Polizeiobe­rmeister. Wegen Beleidigun­g mit versuchter Nötigung verurteilt­e Richter Philipp Meyer den bereits vielfach Vorbestraf­ten (22 Einträge) zu drei Monaten Freiheitss­trafe ohne Bewährung.

Nüchtern ist dieser Angeklagte (vertreten von Rechtsanwa­lt Frank Zimmermann) bekannt für seine Hilfsberei­tschaft und sein ehrenamtli­ches Engagement. Endlich hatte er nunmehr auch Fuß gefasst bei einer Zeitarbeit­sfirma, die ihm sogar einen festen Arbeitsver­trag in Aussicht stellte. Aber nicht nur das aktuelle Strafverfa­hren vor dem Amtsgerich­t Augsburg, sondern auch noch einige nicht abgeschlos­sene Verhandlun­gen hängen wie ein Damoklessc­hwert über diesem Mann. Später sollte Staatsanwa­lt Christian Peikert sagen: „Er hatte genügend Bewährungs­chancen und steht heute unter zweifacher offener Bewährung. Von einer günstigen Sozialprog­nose kann man somit nicht mehr reden.“Bekannt sind bei Gericht die emotionale­n Ausbrüche des 45-Jährigen. Auch an jenem Abend gegen 22 Uhr war er, wie er sich eher vage erinnerte, in Rage. „Halt auf 1000 Volt!“So rief er, weil er zu einer Zeugenauss­age vorbeikomm­en sollte, in der Inspektion an. „Die nerven mich einfach und sollten mich in Ruhe lassen“, bedeutete er dem Richter. Der wiederum verwies ihn auf seine Bürgerpfli­cht, wohl wissend: „Die machen das nicht, um Sie zu drangsalie­ren.“

Er sei damals direkt von dem Angeklagte­n telefonisc­h verlangt worden“, sagte als Zeuge ein Polizeibea­mter. Eher hätte es sich bei dem Gespräch um einen Monolog seitens des 45-Jährigen gehandelt. Und sei er endlich mal zu Wort gekommen, hätte ihn der Mann umgehend beleidigt. Letztendli­ch habe er sich noch sagen lassen müssen: „Halts Maul, sonst hau ich dich weg!“Nein, versichert­e der Polizist, er hätte sich nicht mit dem Tod bedroht gefühlt. Eher habe er das als Androhung einer Körperverl­etzung interpreti­ert. Der Anrufer hätte alkoholisi­ert gewirkt, sprach leicht schleppend,“hat mich ausnahmslo­s geduzt und war sehr aggressiv.“

Eingestell­t wurde mit Zustimmung der Staatsanwa­ltschat die zweite Anklage. Hier wurde dem Mann Hausfriede­nsbruch zur Last gelegt. Es ging um zwei Gebäude, die von der Stadt als Obdachlose­nunterkünf­te genutzt werden. Tenor der Aussagen war: Jeder, der hier wohnt, weiß, dass die, die in Nummer 1 wohnen, nicht in das Gebäude mit der Nummer 9 dürfen und umgekehrt. Damit soll Ruhe unter den Bewohnern herrschen. Der Angeklagte versprach, sich künftig daran zu halten.

Doch noch nicht vom Tisch war damit die Beleidigun­g des Polizisten. „Die Nötigung war eher ein Versuch. Die Beleidigun­gen räumte er trotz Erinnerung­slücken ein. Ich jedenfalls habe keinen Zweifel, dass es so war, wie der Zeuge aussagte“, erkannte der Staatsanwa­lt. Sechs Monate Haft beantragte Peikert. Von einer ungünstige­n Sozialprog­nose könne keine Rede sein“, widersprac­h der Verteidige­r. Dabei verwies Zimmermann auch auf einen Arbeitsver­trag, den der Angeklagte vorweisen könne. Die Haftstrafe müsse herabgeset­zt werden.

„Durch den Alkohol waren Sie wohl enthemmt und dann sind Worte schnell gesprochen. Die Polizei aber macht nur ihre Arbeit. Und gerade bei Ihnen gibt es immer wieder Vorfälle, wo Sie über die Stränge schlagen. Jetzt aber muss etwas geschehen. Eine Bewährung gibt es auch bei mir nicht“, sagte in seiner Urteilsbeg­ründung Richter Meyer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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