Gefängnis, weil er zu oft über die Stränge schlägt
Drei Monate Haft wegen Beleidigung mit versuchter Nötigung eines Polizisten. Weitere Verfahren noch offen
Jetzt hat er sich wieder um eine Chance gebracht. Denn immer, wenn dieser Mann zu viel getrunken hat, fällt er in alte, längst auch der Justiz bekannte Verhaltensmuster zurück. Wie ein roter Faden zieht sich die Alkoholabhängigkeit des 45-Jährigen durch sein bisheriges Leben, obwohl er gerade dabei war, seine Probleme in den Griff zu bekommen. Vor allem Beamte der Polizeiinspektion Schwabmünchen wissen ein Lied von seinen wiederholten verbalen Attacken zu singen. Mit unflätigen Worten überhäufte der Arbeiter im Januar einen Polizeiobermeister. Wegen Beleidigung mit versuchter Nötigung verurteilte Richter Philipp Meyer den bereits vielfach Vorbestraften (22 Einträge) zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Nüchtern ist dieser Angeklagte (vertreten von Rechtsanwalt Frank Zimmermann) bekannt für seine Hilfsbereitschaft und sein ehrenamtliches Engagement. Endlich hatte er nunmehr auch Fuß gefasst bei einer Zeitarbeitsfirma, die ihm sogar einen festen Arbeitsvertrag in Aussicht stellte. Aber nicht nur das aktuelle Strafverfahren vor dem Amtsgericht Augsburg, sondern auch noch einige nicht abgeschlossene Verhandlungen hängen wie ein Damoklesschwert über diesem Mann. Später sollte Staatsanwalt Christian Peikert sagen: „Er hatte genügend Bewährungschancen und steht heute unter zweifacher offener Bewährung. Von einer günstigen Sozialprognose kann man somit nicht mehr reden.“Bekannt sind bei Gericht die emotionalen Ausbrüche des 45-Jährigen. Auch an jenem Abend gegen 22 Uhr war er, wie er sich eher vage erinnerte, in Rage. „Halt auf 1000 Volt!“So rief er, weil er zu einer Zeugenaussage vorbeikommen sollte, in der Inspektion an. „Die nerven mich einfach und sollten mich in Ruhe lassen“, bedeutete er dem Richter. Der wiederum verwies ihn auf seine Bürgerpflicht, wohl wissend: „Die machen das nicht, um Sie zu drangsalieren.“
Er sei damals direkt von dem Angeklagten telefonisch verlangt worden“, sagte als Zeuge ein Polizeibeamter. Eher hätte es sich bei dem Gespräch um einen Monolog seitens des 45-Jährigen gehandelt. Und sei er endlich mal zu Wort gekommen, hätte ihn der Mann umgehend beleidigt. Letztendlich habe er sich noch sagen lassen müssen: „Halts Maul, sonst hau ich dich weg!“Nein, versicherte der Polizist, er hätte sich nicht mit dem Tod bedroht gefühlt. Eher habe er das als Androhung einer Körperverletzung interpretiert. Der Anrufer hätte alkoholisiert gewirkt, sprach leicht schleppend,“hat mich ausnahmslos geduzt und war sehr aggressiv.“
Eingestellt wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschat die zweite Anklage. Hier wurde dem Mann Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Es ging um zwei Gebäude, die von der Stadt als Obdachlosenunterkünfte genutzt werden. Tenor der Aussagen war: Jeder, der hier wohnt, weiß, dass die, die in Nummer 1 wohnen, nicht in das Gebäude mit der Nummer 9 dürfen und umgekehrt. Damit soll Ruhe unter den Bewohnern herrschen. Der Angeklagte versprach, sich künftig daran zu halten.
Doch noch nicht vom Tisch war damit die Beleidigung des Polizisten. „Die Nötigung war eher ein Versuch. Die Beleidigungen räumte er trotz Erinnerungslücken ein. Ich jedenfalls habe keinen Zweifel, dass es so war, wie der Zeuge aussagte“, erkannte der Staatsanwalt. Sechs Monate Haft beantragte Peikert. Von einer ungünstigen Sozialprognose könne keine Rede sein“, widersprach der Verteidiger. Dabei verwies Zimmermann auch auf einen Arbeitsvertrag, den der Angeklagte vorweisen könne. Die Haftstrafe müsse herabgesetzt werden.
„Durch den Alkohol waren Sie wohl enthemmt und dann sind Worte schnell gesprochen. Die Polizei aber macht nur ihre Arbeit. Und gerade bei Ihnen gibt es immer wieder Vorfälle, wo Sie über die Stränge schlagen. Jetzt aber muss etwas geschehen. Eine Bewährung gibt es auch bei mir nicht“, sagte in seiner Urteilsbegründung Richter Meyer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.