Harte Strafe gegen Fußballfan
Ultra aus Burghausen verletzte Polizisten durch Böllerwurf
Angesichts zunehmender Angriffe gegen Polizisten geht die Justiz nun offenbar härter gegen Gewalttäter vor. Ein 23-jähriger Fußballfan aus Burghausen an der Salzach ist vom Augsburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte bei einem Regionalligaspiel des SV Wacker Burghausen gegen den FCA II am 18. November 2016 im Rosenaustadion zwei Beamte durch einen Böllerwurf verletzt. Als Bewährungsauflage muss er beiden Polizisten je 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen und darf ein Jahr lang kein Fußballspiel in Deutschland besuchen.
Offenbar pflegen die Ultras beider Vereine seit Längerem eine innige Feindschaft. Rund 60 Anhänger aus Burghausen hatten während des Spiels ein schwarzes Banner über ihre Köpfe gezogen, auf dem das Wappen des FCA und der Schriftzug „Scheiß Römer“prangte. Unter der Deckung vermummten sich die Ultras, zündeten Bengalos an, warfen Leuchtfackeln und Böller. Ein Knallkörper explodierte neben zwei Beamten der Bereitschaftspolizei Dachau. Ein Polizist, 31, sagte als Zeuge: „Die Detonation kam für mich völlig unerwartet. Es gab eine Druckwelle, die ich am ganzen Körper spürte. Ich war kurzzeitig richtig desorientiert“. Der Beamte erlitt einen Hörsturz, sein Kollege, der die Szene auf Video aufgenommen hatte, einen Tinnitus. Beide waren etliche Tage dienstunfähig. Der Angeklagte (Verteidiger: Frank Thaler), der knapp ein Promille Alkohol intus hatte, bedauerte sein Verhalten. Er habe „nicht groß nachgedacht“, als er den Böller warf. Er versicherte: „Ich wollte niemanden verletzen“. Der Fußballfan war aufgrund der Videoaufnahmen des einen Polizisten identifiziert und festgenommen worden. Er entschuldigte sich im Gerichtssaal bei den beiden Beamten per Handschlag.
Richter Stefan Lenzenhuber ging mit seinem Urteil weit über die Strafanträge von Anklage und Verteidigung hinaus. „Das war kein Spaß, kein Ausrutscher, sondern ein geplantes Vorgehen, bei dem sich die Fans vermummt haben. Solche Leute haben in einem Stadion nichts zu suchen.“Ohne ein Geständnis und die Entschuldigung wäre der Angeklagte im Gefängnis gelandet. Dieser habe einen Böller geworfen, mit dem man Menschen schwer verletzen könne. Ungewöhnlich ist, dass das Gericht in der Bewährungsauflage ein Stadionverbot aussprach. Bei Gewalttätern verhängt in der Regel der DFB ein Verbot. Ein Verstoß dagegen hat lediglich ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch zur Folge. Missachtet der Verurteilte das gerichtlich ausgesprochene Verbot, muss er mit dem Widerruf der Bewährung rechnen.