Mit zwei Promille auf Irrfahrt
Mann übersieht Auto und flüchtet
Bei der Polizei ist am Freitagabend gegen 17.30 Uhr ein Notruf eingegangen. Der Anrufer informierte, dass in Königsbrunn ein silbergrauer Pickup der Marke Toyota auffällig unterwegs ist und der Fahrer möglicherweise alkoholisiert sei. Nur wenige Minuten später kam eine erneute Mitteilung über einen Frontalzusammenstoß auf der Kreuzung Augsburger Straße/Hunnenstraße. An dem Unfall war laut Polizei eben jener Toyota beteiligt. Wie sich herausstellte, hatte der Fahrer des Pickups das Rotlicht der Ampel missachtet und war nach links abgebogen. Dabei übersah er einen Kleinwagen. Der wurde bei dem Zusammenstoß stark beschädigt. Der Fahrer des Toyota beging nach Angaben der Polizei Fahrerflucht in Richtung Augsburg.
In Haunstetten bog er in die Inninger Straße ab und von dort in die Seitenstraßen. Während dieser Fahrt gefährdete er nach Zeugenaussagen Fahrzeuge und Fußgänger. In der Eggenstraße dann war mit der Irrfahrt Schluss: Der Pickup prallte in ein geparktes Auto. Eine Streife der Polizeiinspektion Bobingen stellte den Fahrer. Dieser wollte aber nicht aus seinem Auto steigen und leistete gegen seine Festnahme Widerstand. Es gelang ihm, das Fahrzeug rückwärts in Bewegung zu setzen. Dabei brachte er die beiden Polizeibeamten in Gefahr und beschädigte auch noch einen Zaun.
Erst nachdem der Fahrer gefesselt werden konnte, beruhigte er sich. Wie die Polizei berichtet, wurde ein Beamter leicht verletzt, er war aber weiter dienstfähig. Wie sich später herausstellte, war der Unfallfahrer, ein 53 Jahre alter Augsburger, deutlich alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Die verständigte Staatsanwältin ordnete die Sicherstellung seines Führerscheins an. Derzeit wird von einem Sachschaden im niedrigen fünfstelligen Bereich ausgegangen. Die Polizei Bobingen geht davon aus, dass es zu weiteren bislang nicht bekannten Gefährdungen und Unfällen gekommen ist. Geschädigte und Zeugen werden gebeten, sich unter der Nummer 08234/9606-0 bei der Polizei zu melden.