Vater schlägt neunjährigen Sohn
Bei einem Restaurantbesuch in Königsbrunn geraten die beiden in Streit – wegen eines Stücks Pizza? Kurze Zeit später ruft der 48-Jährige bei dem Jungen sowie der Polizei an und kündigt einen Doppelmord an
Ein 48-jähriger Mann war mit seinem neunjährigen Sohn in Königsbrunn beim Essen. Ein italienisches Restaurant haben sich die beiden ausgesucht. Es war ein schöner Abend, zunächst. Irgendwann kam es zum Streit. Der Auslöser konnte auch am Augsburger Amtsgericht nicht genau geklärt werden: Ging es um ein Stück Pizza? Oder doch um den neuen Partner der Ex-Frau? Oder beleidigte der Junge seinen Vater als „Arschloch“? Letzteres behauptete jedenfalls der Angeklagte. Wie er selbst sagt, sah er daraufhin rot. Der 48-Jährige schlug seinem Sohn direkt vor dem Restaurant mit der flachen Hand ins Gesicht. Und zwar so stark, dass dem Neunjährigen das Blut aus der Nase lief.
Der Vater gab an, dass er den Jungen nicht so fest treffen wollte: „Aber er ging einen Schritt auf mich zu, das habe ich nicht bemerkt.“Richterin Rita Greser war ob der Erziehungsmethode des Mannes entsetzt und sagte: „Faustrecht ist bei uns nicht gestattet.“
Zwei Frauen haben den Vorfall damals beobachtet, als sie beim Rauchen vor dem Restaurant standen. Der 48-Jährige habe dem Jungen „eine geschossen“, dass es „richtig geklatscht“hat. Der Bub sei danach heulend weggerannt, ehe er doch zum Vater ins Auto stieg. Die beiden Frauen sprachen den 48-Jährigen an, dieser beleidigte sie daraufhin mehrfach. Als sie sahen, dass der Junge blutete, riefen sie die Polizei.
Wenige Stunden später tätigte der Angeklagte zwei bedrohliche Anrufe. Zuerst rief er bei dem neunjährigen Sohn an, der inzwischen in der Wohnung der Mutter war. Am Telefon sagte der 48-Jährige, dass er seine Ex-Frau sowie deren neuen Partner töten werde. Kurz danach rief der Angeklagte dann bei der Polizeiinspektion in Bobingen an. Er drohte mit einem Doppelmord, falls nicht sofort die Polizei zu ihm kommen würde.
Als die Beamten an der Wohnung des Mannes eintrafen, kam dieser mit hoch erhobenen Händen aus dem Haus, erinnerte sich eine Polizistin. Einer ihrer Kollegen sagte aus, dass der 48-Jährige etwas von einem Auftragsmord erzählt hätte. „Der hat meine Familie zerstört“, sagte der Angeklagte. Deshalb habe er sich zu diesen Äußerungen hinreißen lassen.
Der 48-Jährige gab bei der Verhandlung weiter zu, seine Ex-Frau mehrfach beleidigt zu haben. Die 37-Jährige sprach von „Standardbeleidigungen“, die immer wieder vorkommen würden – egal ob am Telefon oder irgendwo in der Öffentlichkeit. Der Sachverständige Dr. Thomas Schwarz aus München sprach von einem stimmungslabilen, narzisstischen Angeklagten, der zur Theatralik neige.
Der dreifach vorbestrafte Mann – alle Taten richteten sich gegen seine Ex-Frau – durfte seinen Sohn wegen der Attacke in den vergangenen acht Monaten nur ein einziges Mal sehen. Und zwar unter Aufsicht. Sein Verteidiger Richard Langer beantragte eine maximal sechs Monate lange Freiheitsstrafe. Sein Mandant fürchte am meisten die Trennung von seinem Sohn, deshalb solle die Strafe seiner Meinung nach zur Bewährung ausgesetzt werden.
Staatsanwalt Andreas Tonn hingegen plädierte für eine einjährige Gefängnisstrafe. Zwar war der Angeklagte geständig und machte vor Gericht „fast schon einen guten Eindruck“, allerdings sei seine Einstellung zur Erziehung tief verwurzelt. Der 48-Jährige hätte „nicht das weltbeste Nervenkostüm“, zudem habe es bis vor wenigen Wochen immer wieder beleidigende Anrufe gegeben.
Richterin Greser verurteilte den 48-Jährigen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Zudem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Der Trip endet in der JVA, wenn sie so weitermachen“, sagte die Richterin mahnend zu dem Familienvater.
Der Angeklagte fürchtet die dauerhafte Trennung vom Sohn