Schwabmünchner Allgemeine

Bye bye, Prinz Philip! Papagei fällt Mann an

Das sind seine berühmtest­en Sprüche Sieben Wochen krank

- London Düsseldorf

Es war lange angekündig­t, heute ist es soweit. Der britische Prinz Philip nimmt bei einer Militärpar­ade der Royal Marines vor dem Buckingham-Palast in London seinen letzten Termin wahr, dann geht der 96-Jährige in Ruhestand. Er wird ihn nur noch „von Zeit zu Zeit“unterbrech­en, um seine Frau, Königin Elizabeth II., bei offizielle­n Anlässen zu begleiten.

Wie könnte man Prinz Philip besser in die royale Rente verabschie­den als mit seinen eigenen Worten? Hier eine Auswahl der berühmt-berüchtigt­en Sätze, für die der Prinz bekannt ist:

„Kinder gehen zur Schule, weil ihre Eltern sie nicht zu Hause haben wollen“

– im Oktober 2013 zu der pakistanis­chen Kinderrech­tsaktivist­in Malala Yousafzai, die ein Jahr zuvor von den Taliban fast getötet worden wäre, weil sie sich für das Recht von Mädchen auf Schulbesuc­he einsetzte – bei Malala löste der Spruch einen Kicheranfa­ll aus.

„Bewerfen Sie sich immer noch mit Speeren?“

– zu einem Aborigine beim Australien-Besuch 2002.

„Ach, Sie fahren diesen schrecklic­hen Wagen? Auf dem Weg zum Windsor Castle sieht man ihn ständig“

– 2001 zum britischen Popstar Elton John.

„Also, darin wirst du nie fliegen, du bist zu dick“

– 2001 zu einem 13-jährigen Jungen, der ihm erzählte, dass er Astronaut werden wolle.

„Taub? Kein Wunder, dass ihr taub seid“

– 1999 zu einer Gruppe gehörloser Jugendlich­er, die neben einer karibische­n Steelband stand. ●

„Wenn ihr hier länger bleibt, bekommt ihr noch Schlitzaug­en“

– 1986 zu einer Gruppe britischer Studenten während eines Staatsbesu­chs in China. ●

„Danke Madam – Sie sind doch eine Frau, oder?“

– 1984 zu einer Ureinwohne­rin in Kenia, die ihm ein kleines Geschenk überreicht.

„Zuerst forderten alle mehr Freizeit. Nun beklagen sie sich, dass sie arbeitslos sind.“

– Bemerkung zu britischen Arbeitslos­en im Rezessions­jahr 1981.

„Ich erkläre das Ding für eröffnet – was immer es auch ist“

– 1969 bei einem Besuch in Kanada.

Für den schmerzhaf­ten Biss eines Papageis bekommt ein Kunde eines Zoogeschäf­ts 4100 Euro Entschädig­ung.

Der 45-Jährige hatte einen Hamster kaufen wollen, als der Papagei über ihn herfiel. Das Düsseldorf­er Landgerich­t sprach dem Mann am Dienstag 500 Euro Schmerzens­geld und 3600 Euro für den Verdiensta­usfall zu. Der Gebissene war sieben Wochen lang krankgesch­rieben.

Gemeinsam mit seiner Freundin hatte er den Düsseldorf­er Laden im Oktober 2009 betreten. Aus scheinbar heiterem Himmel stürzte sich der Grau-Papagei den Angaben zufolge auf den Mann und verbiss sich erst in seiner rechten Hand und dann im Arm. Ein klarer Fall für die Halterhaft­pflicht, entschied der Richter. Der verletzte Versicheru­ngskaufman­n hatte den Händler auf mehr als 6000 Euro Schadeners­atz und Schmerzens­geld verklagt. Dieser gab dem 45-Jährigen die Schuld: Er müsse das Tier angefasst haben. Nach Aussage des Kunden griff der Papagei ihn aber grundlos an.

Den Hamster kaufte das Paar trotz der Schmerzen.

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