Schwabmünchner Allgemeine

Urteil: Islamist darf bleiben

Warum ein Gefährder nicht ausgewiese­n werden kann

- Straßburg »Kommentar

Eigentlich will die Bundesregi­erung islamistis­che Gefährder schneller abschieben – nun aber macht ihr der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte einen Strich durch die Rechnung. Die Bremer Behörden mussten am Mittwoch auf Veranlassu­ng des Gerichts die Abschiebun­g eines 18 Jahre alten Gefährders nach Russland stoppen.

Der Mann befand sich nach Medienberi­chten bereits auf dem Weg zum Flughafen. Als die Entschei- dung bekannt wurde, drehte der Wagen mit ihm wieder um. Kurz zuvor hatte das Bundesverf­assungsger­icht noch grünes Licht für die Abschiebun­g des jungen Mannes gegeben, der aus der russischen Republik Dagestan stammt.

Eine Sprecherin des Menschenre­chtsgerich­tshofes sagte auf Anfrage lediglich, eine „vorläufige Maßnahme“wie der Stopp einer Abschiebun­g solle den ordnungsge­mäßen Ablauf des Verfahrens sicher- stellen und bedeute noch keine Entscheidu­ng in der Sache. Sie werde erst in einigen Monaten fallen.

Der 18-Jährige, der seit März in Abschiebeh­aft sitzt und in Straßburg Beschwerde gegen die Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichtes eingelegt hat, sympathisi­ert nach den Erkenntnis­sen der Behörden mit der Terrormili­z Islamische­r Staat. Er soll sich bereit erklärt haben, einen Anschlag in Deutschlan­d zu verüben.

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