Es gäbe subtilere Methoden
Zu „Wirbel um AfD Mann in Asylbehör de“und dem Kommentar „Parteibuch sollte nicht entscheiden“von Michael Böhm (Bayern) vom 3. August:
Ein Mitglied der AfD darf nach Entdeckung nicht mehr Fahrer des CSU-Landrates sein. Stattdessen wird er auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt. Dies kommt doch einem Berufsverbot gleich. Herr Böhm hat recht: Ein Mitarbeiter muss zuerst für die Aufgabe an seinem Arbeitsplatz geeignet sein. Leider ist dies gerade im öffentlichen Verwaltungsdienst nicht immer gegeben. Vielmehr spielen Parteibuch und Proporz eine nicht unwichtige Rolle. Falsche Gesinnung (Mitglied einer missliebigen Vereinigung)war schon immer suspekt. Deshalb gab es den Extremistenbeschluss und später den Radikalenerlass von 1972. Ziel war, (politisch) missliebigen Personen den Zugang zu bestimmten Arbeitsplätzen zu verwehren. Nichts anderes ist nun dem Chauffeur des Landrates widerfahren. Arme CSU, es gäbe subtilere Methoden!
Anton Pittruff, Memmingen