Schwabmünchner Allgemeine

Es gäbe subtilere Methoden

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Zu „Wirbel um AfD Mann in Asylbehör de“und dem Kommentar „Parteibuch sollte nicht entscheide­n“von Michael Böhm (Bayern) vom 3. August:

Ein Mitglied der AfD darf nach Entdeckung nicht mehr Fahrer des CSU-Landrates sein. Stattdesse­n wird er auf einen anderen Arbeitspla­tz versetzt. Dies kommt doch einem Berufsverb­ot gleich. Herr Böhm hat recht: Ein Mitarbeite­r muss zuerst für die Aufgabe an seinem Arbeitspla­tz geeignet sein. Leider ist dies gerade im öffentlich­en Verwaltung­sdienst nicht immer gegeben. Vielmehr spielen Parteibuch und Proporz eine nicht unwichtige Rolle. Falsche Gesinnung (Mitglied einer missliebig­en Vereinigun­g)war schon immer suspekt. Deshalb gab es den Extremiste­nbeschluss und später den Radikalene­rlass von 1972. Ziel war, (politisch) missliebig­en Personen den Zugang zu bestimmten Arbeitsplä­tzen zu verwehren. Nichts anderes ist nun dem Chauffeur des Landrates widerfahre­n. Arme CSU, es gäbe subtilere Methoden!

Anton Pittruff, Memmingen

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