Schwabmünchner Allgemeine

Gegen Terror

Münchner wollte zum IS nach Syrien. Bundesgeri­chtshof bestätigt erstmals Haftstrafe

- Karlsruhe/München

Deutschlan­ds oberste Strafricht­er haben zum ersten Mal die Verurteilu­ng eines Islamisten bestätigt, der sich in einem syrischen Terrorcamp militärisc­h ausbilden lassen wollte. Bereits die versuchte Ausreise in ein solches Camp steht seit Juni 2015 unter Strafe. Wie der Bundesgeri­chtshof am Dienstag mitteilte, gibt es „keine durchgreif­enden Bedenken gegen die Verfassung­smäßigkeit der Norm“im Strafgeset­zbuch.

In dem Fall ging es um einen Deutschen aus München, der zweimal vergeblich versucht hatte, ins syrische Bürgerkrie­gsgebiet zu reisen, um dort für einen islamische­n Gottesstaa­t zu kämpfen. Im Oktober 2015 wurde er am Flughafen München festgenomm­en. Vom dortigen Landgerich­t wurde der damals 27-Jährige im Mai 2016 zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräf­tig. Der Mann war einmal bis in die Türkei gekommen, schaffte es dort dann aber nicht über die Grenze nach Syrien. Beim zweiten Anlauf wurde er mit einem One-Way-Ticket, zwei Handys und Outdoor-Ausrüstung vor dem Abflug festgenomm­en.

Der 2009 eingeführt­e Paragraf 89a des Strafgeset­zbuchs stellt die Vorbereitu­ng einer schweren staatsgefä­hrdenden Gewalttat unter Strafe. Dazu gehören zum Beispiel Terroransc­hläge. Schon dagegen gab es große Bedenken, weil jemand für etwas verurteilt werden kann, was er noch gar nicht getan hat. Der BGH gab 2014 prinzipiel­l grünes Licht, der Täter müsse aber „bereits fest entschloss­en“sein.

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