Vorschlag in Sachen Wulff
Zum Leitartikel „Dieses Geschäft hat ein Geschmäckle“von Rudi Wais (Meinung & Dialog) vom 9. August:
In einer Demokratie wäre es nur billig und recht, dass im Falle Christian Wulff – wie im Arbeitsrecht üblich – der Arbeitgeber, also das Volk, per „Bürger-Entscheid“abstimmt, ob dem Wunsch von Herrn Wulff entsprochen werden kann, einer bezahlten „Nebenbeschäftigung“nachzugehen.
Falls sich Herr Wulff berechtigterweise zu jung fühlt, nichts zu tun, kann er sich ja in „Ehrenämtern“zum Wohle der „Bundesrepublik Deutschland“einbringen. Ansonsten steht es ihm frei zu beantragen, dass seine „staatlichen Bezüge“in der Zeit einer zusätzlichen „Fremdbeschäftigung“ruhen und die staatlicherseits bereitgestellte Sekretärin sowie sein Fahrer und Leibwächter anderweitig im Dienste des Landes beschäftigt werden können. Rainer Kraus, Augsburg