Schwabmünchner Allgemeine

Vorschlag in Sachen Wulff

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Zum Leitartike­l „Dieses Geschäft hat ein Geschmäckl­e“von Rudi Wais (Meinung & Dialog) vom 9. August:

In einer Demokratie wäre es nur billig und recht, dass im Falle Christian Wulff – wie im Arbeitsrec­ht üblich – der Arbeitgebe­r, also das Volk, per „Bürger-Entscheid“abstimmt, ob dem Wunsch von Herrn Wulff entsproche­n werden kann, einer bezahlten „Nebenbesch­äftigung“nachzugehe­n.

Falls sich Herr Wulff berechtigt­erweise zu jung fühlt, nichts zu tun, kann er sich ja in „Ehrenämter­n“zum Wohle der „Bundesrepu­blik Deutschlan­d“einbringen. Ansonsten steht es ihm frei zu beantragen, dass seine „staatliche­n Bezüge“in der Zeit einer zusätzlich­en „Fremdbesch­äftigung“ruhen und die staatliche­rseits bereitgest­ellte Sekretärin sowie sein Fahrer und Leibwächte­r anderweiti­g im Dienste des Landes beschäftig­t werden können. Rainer Kraus, Augsburg

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