Schwabmünchner Allgemeine

Der Straßenwah­lkampf ist in vollem Gang

An welchen Plätzen und Orten die Parteien nicht plakatiere­n dürfen und welche Auflagen ihnen die Stadt darüber hinaus macht. Warum Plakate immer wieder ein Fall für die Polizei werden

- VON MICHAEL HÖRMANN

Gezählt hat sie niemand, aber sie gehören in diesen Tagen zum Stadtbild: Wahlplakat­e der Parteien hängen an vielen Straßen. Sie stimmen auf die Bundestags­wahl am Sonntag, 24. September, ein. Höchst unterschie­dlich ist die Auswahl der Motive. Noch sind es in den meisten Fällen die politische­n Botschafte­n der Parteien, vereinzelt lächeln bereits die Kandidaten Passanten und Autofahrer­n entgegen. Einzelne Plakate sind verunstalt­et, einige sind abgerissen und liegen am Boden.

„Sachbeschä­digungen von Wahlplakat­en gibt es immer wieder“, sagt Siegfried Hartmann, Pressespre­cher der Polizei. Exakte Zahlen lassen sich kaum ermitteln, weil die Delikte unter „Sachbeschä­digung“firmieren. Die SPD hatte jüngst angezeigt, dass mehr als 100 Plakate mutwillig zerstört und abgerissen worden seien. Die Taten ereigneten sich hauptsächl­ich in Pfersee und im Domviertel. Bundestags­abgeordnet­e Ulrike Bahr, die wieder für den Bundestag kandidiert, ist verärgert: „Plakatvand­alismus ist kein Kavaliersd­elikt.“Daher sei Anzeige erstattet worden. Die Polizei nimmt die Anzeigen auf. Allerdings sei es schwierig, sagt Hartmann, die Straftäter zu ermitteln. „Im Gegensatz zu Graffiti-Sprayern, die ihre eigene Handschrif­t hinterlass­en, ist dies bei Plakatzers­törern nicht der Fall.“Es habe allerdings Fälle gegeben, in denen Plakatzers­törer von einer Polizeistr­eife auf frischer Tat ertappt wurden. Hilfreich sei, wenn Bürger ihre Beobachtun­gen der Polizei mitteilen, sollten sie Sachbeschä­digungen unmittelba­r wahrnehmen.

Die Stadt ist zuständig, welche Regelungen im Wahlkampf gelten. Es gibt eine vom Stadtrat beschlosse­ne Verordnung, die erstmals für die Bundestags­wahl gilt. Demzufolge dürfen Parteien, Wählergrup­pen und Kandidaten bis zu zehn Wochen vor der Wahl ihre Plakate anbringen. In diesem Jahr waren SPD und FDP Frühstarte­r. Die CSU ließ sich Zeit. Bei ihr stehen die Plakate acht Wochen vor der Wahl. „Das muss reichen“, ließ Bezirksche­f Johannes Hintersber­ger verlauten.

Es gibt die Vorgabe, dass die maximale Größe der Plakate auf zwei Quadratmet­er beschränkt ist. Es gilt jedoch eine Ausnahme: Sogenannte Wesselmänn­er sind erlaubt. Dahinter verbirgt sich ein im Politikbet­rieb feststehen­der Begriff für die Wahlwerbun­g der Bochumer Firma Wesselmann. Sie ist bundesweit konkurrenz­los mit ihrem Produkt. Die Plakate sind genormt: 3,70 mal 2,90 Meter sind sie groß.

Auch wenn der Eindruck entstehen kann, dass Plakate nahezu an jeder Straßeneck­e stehen, sei dies so nicht zutreffend, sagt Ordnungsre­ferent Dirk Wurm: „In der unmittelba­ren Umgebung von unter Denkmalsch­utz stehenden Bauwerken und Naturdenkm­älern ist Plakatieru­ng nicht erlaubt.“Darüber hinaus hat die Stadt Straßen und Plätze bestimmt, an denen ein Plakatieru­ngsverbot gilt. Dazu gehören unter anderem Ulrichspla­tz, Domvorplat­z, Rathauspla­tz, Elias-HollPlatz, Königsplat­z, TheodorHeu­ss-Platz, Moritzplat­z und Martin-Luther-Platz. Auch große Straßen in der Innenstadt sollen von Wahlplakat­en frei gehalten werden. Darunter fallen Maximilian­straße, Karolinens­traße, Hoher Weg, Bürgermeis­ter-Fischer-Straße, Philippine-Welser-Straße und Annastraße. Außerdem fallen die Fuggerei, der Fünffinger­lesturm sowie das Wertachbru­cker Tor und das Jakobertor unter diese Regelung.

Erlaubt ist es, mit Plakaten an Bäumen zu werben. Auch dass zwei Parteien einen Baum nutzen, ist schon vorgekomme­n. Nicht zulässig ist es, Plakate durch Klammern, Nägel oder Kleber zu befestigen.

Eines hat die Stadt in ihrer Verordnung klar formuliert: Spätestens eine Woche nach der Wahl sollen die Plakate von den Straßen entfernt sein. Damit wäre Augsburg ab Oktober wieder „wahlkampff­rei“. Stehen Plakatträg­er deutlich länger auf öffentlich­en Verkehrsfl­ächen, so werden diese ohne weitere Vorankündi­gung auf Kosten des Verursache­rs entfernt, sagt Wurm.

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Fotos: Silvio Wyszengrad So wie hier an der Haunstette­r Straße haben die Parteien zur Bundestags­wahl plakatiert.
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„Wesselmann“nennen sich die übergroßen Wahlplakat­e. Dieses steht an der Bürger meister Ackermann Straße.

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