Der Straßenwahlkampf ist in vollem Gang
An welchen Plätzen und Orten die Parteien nicht plakatieren dürfen und welche Auflagen ihnen die Stadt darüber hinaus macht. Warum Plakate immer wieder ein Fall für die Polizei werden
Gezählt hat sie niemand, aber sie gehören in diesen Tagen zum Stadtbild: Wahlplakate der Parteien hängen an vielen Straßen. Sie stimmen auf die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, ein. Höchst unterschiedlich ist die Auswahl der Motive. Noch sind es in den meisten Fällen die politischen Botschaften der Parteien, vereinzelt lächeln bereits die Kandidaten Passanten und Autofahrern entgegen. Einzelne Plakate sind verunstaltet, einige sind abgerissen und liegen am Boden.
„Sachbeschädigungen von Wahlplakaten gibt es immer wieder“, sagt Siegfried Hartmann, Pressesprecher der Polizei. Exakte Zahlen lassen sich kaum ermitteln, weil die Delikte unter „Sachbeschädigung“firmieren. Die SPD hatte jüngst angezeigt, dass mehr als 100 Plakate mutwillig zerstört und abgerissen worden seien. Die Taten ereigneten sich hauptsächlich in Pfersee und im Domviertel. Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr, die wieder für den Bundestag kandidiert, ist verärgert: „Plakatvandalismus ist kein Kavaliersdelikt.“Daher sei Anzeige erstattet worden. Die Polizei nimmt die Anzeigen auf. Allerdings sei es schwierig, sagt Hartmann, die Straftäter zu ermitteln. „Im Gegensatz zu Graffiti-Sprayern, die ihre eigene Handschrift hinterlassen, ist dies bei Plakatzerstörern nicht der Fall.“Es habe allerdings Fälle gegeben, in denen Plakatzerstörer von einer Polizeistreife auf frischer Tat ertappt wurden. Hilfreich sei, wenn Bürger ihre Beobachtungen der Polizei mitteilen, sollten sie Sachbeschädigungen unmittelbar wahrnehmen.
Die Stadt ist zuständig, welche Regelungen im Wahlkampf gelten. Es gibt eine vom Stadtrat beschlossene Verordnung, die erstmals für die Bundestagswahl gilt. Demzufolge dürfen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten bis zu zehn Wochen vor der Wahl ihre Plakate anbringen. In diesem Jahr waren SPD und FDP Frühstarter. Die CSU ließ sich Zeit. Bei ihr stehen die Plakate acht Wochen vor der Wahl. „Das muss reichen“, ließ Bezirkschef Johannes Hintersberger verlauten.
Es gibt die Vorgabe, dass die maximale Größe der Plakate auf zwei Quadratmeter beschränkt ist. Es gilt jedoch eine Ausnahme: Sogenannte Wesselmänner sind erlaubt. Dahinter verbirgt sich ein im Politikbetrieb feststehender Begriff für die Wahlwerbung der Bochumer Firma Wesselmann. Sie ist bundesweit konkurrenzlos mit ihrem Produkt. Die Plakate sind genormt: 3,70 mal 2,90 Meter sind sie groß.
Auch wenn der Eindruck entstehen kann, dass Plakate nahezu an jeder Straßenecke stehen, sei dies so nicht zutreffend, sagt Ordnungsreferent Dirk Wurm: „In der unmittelbaren Umgebung von unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken und Naturdenkmälern ist Plakatierung nicht erlaubt.“Darüber hinaus hat die Stadt Straßen und Plätze bestimmt, an denen ein Plakatierungsverbot gilt. Dazu gehören unter anderem Ulrichsplatz, Domvorplatz, Rathausplatz, Elias-HollPlatz, Königsplatz, TheodorHeuss-Platz, Moritzplatz und Martin-Luther-Platz. Auch große Straßen in der Innenstadt sollen von Wahlplakaten frei gehalten werden. Darunter fallen Maximilianstraße, Karolinenstraße, Hoher Weg, Bürgermeister-Fischer-Straße, Philippine-Welser-Straße und Annastraße. Außerdem fallen die Fuggerei, der Fünffingerlesturm sowie das Wertachbrucker Tor und das Jakobertor unter diese Regelung.
Erlaubt ist es, mit Plakaten an Bäumen zu werben. Auch dass zwei Parteien einen Baum nutzen, ist schon vorgekommen. Nicht zulässig ist es, Plakate durch Klammern, Nägel oder Kleber zu befestigen.
Eines hat die Stadt in ihrer Verordnung klar formuliert: Spätestens eine Woche nach der Wahl sollen die Plakate von den Straßen entfernt sein. Damit wäre Augsburg ab Oktober wieder „wahlkampffrei“. Stehen Plakatträger deutlich länger auf öffentlichen Verkehrsflächen, so werden diese ohne weitere Vorankündigung auf Kosten des Verursachers entfernt, sagt Wurm.