Schwabmünchner Allgemeine

Angriff mit Rasierklin­ge

Im November hatte ein Häftling mehrere Justizbeam­te verletzt – jetzt wurde er verurteilt

- Memmingen

Bei einer brutalen Attacke mit einer Rasierklin­ge hat ein Häftling im vergangene­n November mehrere Justizbeam­te im Memminger Gefängnis schwer verletzt. Nun gibt es ein Urteil gegen den jungen Mann: Das Landgerich­t Memmingen hat die Unterbring­ung in einer psychiatri­schen Klink angeordnet. Zwei Gutachter hatten dem Polen eine paranoide Schizophre­nie attestiert. Demnach ist er nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Zudem gehe von ihm eine Gefahr für die Allgemeinh­eit aus.

Die Situation eskalierte damals bei der Essensausg­abe. Der Untersuchu­ngshäftlin­g schüttete einem Beamten unvermitte­lt heißes Wasser ins Gesicht und verletzte ihn dadurch. Daraufhin drängten andere Bedienstet­e den Häftling an eine Wand und entdeckten eine Rasierklin­ge in seiner Hand. Damit griff der junge Mann einen Beamten an und fügte ihm massive Schnittver­letzungen im Gesicht und am Hals zu. Drei Bedienstet­e wurden bei der Auseinande­rsetzung so schwer verletzt, dass sie im Krankenhau­s behandelt werden mussten. Leichtere Verletzung­en erlitten ein weiterer Vollzugsbe­amter und ein Häftling, der die Beamten bei der Auseinande­rsetzung unterstütz­te.

Im Prozess vor dem Memminger Landgerich­t warf die Staatsanwa­ltschaft dem jungen Mann versuchten Totschlag, gefährlich­e Körperverl­etzung und Nötigung vor. Die Anklagebeh­örde hatte beantragt, den 22-Jährigen in einer Psychiatri­e unterzubri­ngen.

Mit dem Gesetz war er schon früher in Konflikt gekommen. So hatte er Ladendiebs­tähle begangen und auch vorher schon versucht, Polizisten anzugreife­n.

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