Tempo 30: Landratsamt setzt Frist
Kauferinger Rat muss sich entscheiden
Die Botschaft von Andreas Graf ist klar. Der Leiter der Rechtsaufsicht im Landratsamt Landsberg setzt dem Markt Kaufering eine Frist bis September. Bis dahin muss der Gemeinderat eine Entscheidung treffen, ob er die von Bürgermeister Erich Püttner angeordnete Ausweisung von Tempo30-Zonen im Ort via Beschluss nachträglich legitimiert oder nicht. Wenn nicht, dann seien die Schilder wieder abzubauen.
Zur Vorgeschichte: Der alte Marktgemeinderat hatte im Oktober 2013 ein Verkehrskonzept verabschiedet, das eine flächendeckende Einführung von 30er-Zonen beinhaltete. Ein Jahr später wurden die ersten Tempo-30-Zonen östlich der alten Bundesstraße eingeführt. Weil es darauf keinerlei Reaktionen gegeben habe, habe er in logischer Konsequenz die Einführung weiterer Tempo-30-Zonen angeordnet, hatte Bürgermeister Erich Püttner Anfang November 2016 in einer Gemeinderatssitzung gesagt. Die Räte kritisierten, dass er dies ohne konkreten Beschluss getan habe und die Ausweisung der Zonen irregulär gewesen sei.
Die Rechtsaufsicht bestätigt das: „Nach unserer Auffassung ist die Anordnung einer Tempo-30-Zone in einer Gemeinde der Größe Kauferings kein Geschäft der laufenden Verwaltung“, so Graf. Dieser Ansicht waren auch Kauferinger Bürger und Gemeinderäte, weshalb das Landratsamt die Gemeinde aufforderte, über das Thema im Rat zu beschließen. Das ist bislang nicht erfolgt – obwohl man zuletzt vier Mal innerhalb von drei Wochen getagt hatte und mehrere Alternativlösungen auf dem Tisch lagen. Deshalb hat das Landratsamt in Landsberg jetzt der Marktgemeine eine Frist gesetzt.