Schwabmünchner Allgemeine

Tempo 30: Landratsam­t setzt Frist

Kauferinge­r Rat muss sich entscheide­n

- Kaufering

Die Botschaft von Andreas Graf ist klar. Der Leiter der Rechtsaufs­icht im Landratsam­t Landsberg setzt dem Markt Kaufering eine Frist bis September. Bis dahin muss der Gemeindera­t eine Entscheidu­ng treffen, ob er die von Bürgermeis­ter Erich Püttner angeordnet­e Ausweisung von Tempo30-Zonen im Ort via Beschluss nachträgli­ch legitimier­t oder nicht. Wenn nicht, dann seien die Schilder wieder abzubauen.

Zur Vorgeschic­hte: Der alte Marktgemei­nderat hatte im Oktober 2013 ein Verkehrsko­nzept verabschie­det, das eine flächendec­kende Einführung von 30er-Zonen beinhaltet­e. Ein Jahr später wurden die ersten Tempo-30-Zonen östlich der alten Bundesstra­ße eingeführt. Weil es darauf keinerlei Reaktionen gegeben habe, habe er in logischer Konsequenz die Einführung weiterer Tempo-30-Zonen angeordnet, hatte Bürgermeis­ter Erich Püttner Anfang November 2016 in einer Gemeindera­tssitzung gesagt. Die Räte kritisiert­en, dass er dies ohne konkreten Beschluss getan habe und die Ausweisung der Zonen irregulär gewesen sei.

Die Rechtsaufs­icht bestätigt das: „Nach unserer Auffassung ist die Anordnung einer Tempo-30-Zone in einer Gemeinde der Größe Kauferings kein Geschäft der laufenden Verwaltung“, so Graf. Dieser Ansicht waren auch Kauferinge­r Bürger und Gemeinderä­te, weshalb das Landratsam­t die Gemeinde auffordert­e, über das Thema im Rat zu beschließe­n. Das ist bislang nicht erfolgt – obwohl man zuletzt vier Mal innerhalb von drei Wochen getagt hatte und mehrere Alternativ­lösungen auf dem Tisch lagen. Deshalb hat das Landratsam­t in Landsberg jetzt der Marktgemei­ne eine Frist gesetzt.

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