Wünsche des Mieters sind zu berücksichtigen
Vermieter müssen ihrer Verpflichtung zu einem mangelfreien Mietobjekt nachkommen. Veranlassen sie während eines Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen, müssen die dabei die Wünsche ihrer Mieter in angemessenem Umfang berücksichtigen. Bei der Farbe der Wände sind nicht die Vorstellungen des Vermieters, sondern die Wünsche des Mieters verpflichtend. Vorausgesetzt, dem Vermieter entstehen dadurch keine Mehrkosten oder andere Beeinträchtigungen. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 416/16), wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“(Ausgabe 7/2017) berichtet.
tmn