Auf das Kündigungsrecht zu verzichten ist möglich
Vermieter und Mieter können für maximal vier Jahre auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Das heißt: In diesem Zeitraum darf keiner der Vertragspartner den Mietvertrag kündigen. Die Frist wird ab Vertragsschluss, nicht ab Einzug gerechnet. Die Kündigung muss zum Ende des vierten Jahres möglich sein. Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie für Mieter und Vermieter gilt.
tmn