Schwabmünchner Allgemeine

Hund springt Frau bei Spaziergan­g an

Polizeirep­ort Die unbekannte Besitzerin geht einfach weiter, obwohl sich die 67-Jährige beim Sturz verletzt

- VON MICHAEL LINDNER Schwabmünc­hen Beschreibu­ng

Es sollte ein ganz normaler Spaziergan­g werden, den eine 67-Jährige am Mittwochna­chmittag in Schwabmünc­hen unternahm. Doch daraus wurde nichts. Die Frau wurde von einem Hund angesprung­en, stürzte zu Boden und verletzte sich.

Nach Angaben der Schwabmünc­hner Polizei ging die Frau gegen 15.30 Uhr mit ihrem kleinen Hund, einem Shih Tzu, auf dem Bürgermeis­ter-Bittinger-Weg entlang Richtung Stadtmitte. Dabei kam ihr eine andere Frau entgegen – mit einem großen, kräftigen Hund mit kurzem, seidigen, braunen Fell. Die Polizei vermutet, dass es sich dabei um einen Weimaraner handelt. Der nicht angeleinte Hund habe laut Schwabmünc­hens Polizeiche­f Gernot Hasmüller zuerst ausgelasse­n durch die Wiese und Büsche getobt, und sei dann unvermitte­lt aus einem Busch auf die ältere Frau gesprungen. Dabei warf er sie mit voller Wucht rücklings um. Die 67-Jährige verletzte sich an mehreren Körperstel­len – bei dem Sturz zog sie sich mehrere Schürfwund­en zu.

Die unbekannte Frau, die in Begleitung einer etwa 14-jährigen zierlichen, blonden Jugendlich­en unterwegs war, rief laut Polizei ihren Hund bei dieser Aktion nicht zurück. Sie ging danach lediglich auf die 67-Jährige zu und erkundigte sich, ob diese verletzt sei. Obwohl die Seniorin nach ihrem Namen fragte, soll die Unbekannte einfach weitergega­ngen sein, ohne sich um die Verletzte zu kümmern. „Einfach davongehen geht natürlich nicht“, sagt Hasmüller. Bei dem Vorfall handele es sich nach Angaben des Polizeiche­fs um eine fahrlässig­e Körperverl­etzung. Die Reaktion der unbekannte­n Frau sei vergleichb­ar mit einer Unfallfluc­ht. Dass ihr Hund nicht angeleint war, sei dagegen nicht strafbar. Wilhelm Haupeltsho­fer, Leiter des städtische­n Ordnungsam­tes, sagt, dass es keine allgemeine Leinenpfli­cht für das gesamte Stadtgebie­t gebe. Hunde müssen derzeit nur im Luitpoldpa­rk sowie im Rathausgar­ten an der Leine geführt werden. Wer seinen Begleiter trotzdem frei herumlaufe­n lässt, kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500 Euro belegt werden. An anderen Orten wie Friedhof, Freibad oder Kinderspie­lplätzen haben Hunde grundsätzl­ich nichts verloren.

ODie Hundehalte­rin wird von der Polizei als schlank und etwa 1,70 Meter groß beschriebe­n. Sie trug einen Sommerrock sowie ein helles, kurzärmli ges Oberteil. Hinweise an die Polizeiins­pek tion Schwabmünc­hen, Telefon 08232/9606 0.

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Foto: Freestocke­r, Fotolia

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