Hund springt Frau bei Spaziergang an
Polizeireport Die unbekannte Besitzerin geht einfach weiter, obwohl sich die 67-Jährige beim Sturz verletzt
Es sollte ein ganz normaler Spaziergang werden, den eine 67-Jährige am Mittwochnachmittag in Schwabmünchen unternahm. Doch daraus wurde nichts. Die Frau wurde von einem Hund angesprungen, stürzte zu Boden und verletzte sich.
Nach Angaben der Schwabmünchner Polizei ging die Frau gegen 15.30 Uhr mit ihrem kleinen Hund, einem Shih Tzu, auf dem Bürgermeister-Bittinger-Weg entlang Richtung Stadtmitte. Dabei kam ihr eine andere Frau entgegen – mit einem großen, kräftigen Hund mit kurzem, seidigen, braunen Fell. Die Polizei vermutet, dass es sich dabei um einen Weimaraner handelt. Der nicht angeleinte Hund habe laut Schwabmünchens Polizeichef Gernot Hasmüller zuerst ausgelassen durch die Wiese und Büsche getobt, und sei dann unvermittelt aus einem Busch auf die ältere Frau gesprungen. Dabei warf er sie mit voller Wucht rücklings um. Die 67-Jährige verletzte sich an mehreren Körperstellen – bei dem Sturz zog sie sich mehrere Schürfwunden zu.
Die unbekannte Frau, die in Begleitung einer etwa 14-jährigen zierlichen, blonden Jugendlichen unterwegs war, rief laut Polizei ihren Hund bei dieser Aktion nicht zurück. Sie ging danach lediglich auf die 67-Jährige zu und erkundigte sich, ob diese verletzt sei. Obwohl die Seniorin nach ihrem Namen fragte, soll die Unbekannte einfach weitergegangen sein, ohne sich um die Verletzte zu kümmern. „Einfach davongehen geht natürlich nicht“, sagt Hasmüller. Bei dem Vorfall handele es sich nach Angaben des Polizeichefs um eine fahrlässige Körperverletzung. Die Reaktion der unbekannten Frau sei vergleichbar mit einer Unfallflucht. Dass ihr Hund nicht angeleint war, sei dagegen nicht strafbar. Wilhelm Haupeltshofer, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, sagt, dass es keine allgemeine Leinenpflicht für das gesamte Stadtgebiet gebe. Hunde müssen derzeit nur im Luitpoldpark sowie im Rathausgarten an der Leine geführt werden. Wer seinen Begleiter trotzdem frei herumlaufen lässt, kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500 Euro belegt werden. An anderen Orten wie Friedhof, Freibad oder Kinderspielplätzen haben Hunde grundsätzlich nichts verloren.
ODie Hundehalterin wird von der Polizei als schlank und etwa 1,70 Meter groß beschrieben. Sie trug einen Sommerrock sowie ein helles, kurzärmli ges Oberteil. Hinweise an die Polizeiinspek tion Schwabmünchen, Telefon 08232/9606 0.