Feuerwehren müssen keine Rauchmelder haben
Meldeanlagen gibt es nur vereinzelt in Feuerwehrhäusern. Was beim Kauf der Geräte zu beachten ist
Ein Feuerwehrhaus fängt selbst Feuer und brennt ab. Was wie ein schlechter Scherz klingt, war vor ein paar Wochen im Münchner Stadtteil Freimann Realität. Beim Brand ist ein Millionenschaden entstanden. Während es in Bayern seit Januar 2013 Pflicht ist, neue Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten, sind nicht alle Feuerwehrhäuser mit Warnmeldern ausgestattet. Laut Gesetz gibt es keine Rauchmelderpflicht für Feuerwehrhäuser, sagt Andreas Kohnle von der Berufsfeuerwehr Augsburg. „Niemand schläft dort“, erklärt er. Gewerbliche Gebäude wie die Gerätehäuser der Feuerwehr seien Sonderbauten. Bei diesen gebe es Sonderregelungen. „Ab einer gewissen Größe brauchen sie jedoch Brandmeldeanlagen“, sagt Kohnle. Die Berufsfeuerwehr Augsburg hat eine Brandmeldeanlage, die sich laut Kohnle auch schon gelohnt hat: „Vor etwa zwei Jahren hatten wir Bauarbeiten auf dem Dach und da hat es dann angefangen zu brennen.“Auch in Königsbrunn gibt es eine Brandmeldeanlage, sagt Kreisbrandmeister Stefan Vonay. Wenn ein Feuer ausbricht, wird automatisch die Berufsfeuerwehr informiert. In Wehringen, wo Vonay Kommandant ist, gibt es dagegen eine solche Anlage nicht. Der Kreisbrandmeister sagt, dass Rauchmelder in Feuerwehrhäusern durchaus sinnvoll seien.
In Wohnungen müssen Rauchmelder in Schlafräumen und Fluren angebracht werden. „Schlafräume sind besonders wichtig, damit die Menschen nachts geweckt werden, wenn es brennt“, sagt Vonay. Die Rauchmelder müssen an der Zimmerdecke montiert werden, weil sich dort der Brandrauch zuerst ansammelt.
Bis Ende des Jahres läuft noch die Übergangsfrist für die Rauchmelderwarnpflicht. Bis 31. Dezember 2017 müssen dann auch Altbauten und Bestandswohnungen nachgerüstet worden sein. Einige Feuerwehren wie die Freiwillige Feuerwehr Mickhausen bieten den Bürgern an, einen Rauchmelder zu besorgen und ihn kostenlos zu montieren (wir berichteten).
Im Handel gibt es Rauchmelder zu unterschiedlichen Preisen. Kunden sollten darauf achten, dass auf den Geräten die Angabe „DIN EN 14604“steht. Diese gibt an, dass die europäische Produktnorm, die beispielsweise die technischen Voraussetzungen für Rauchmelder festlegt, erfüllt ist. Auf den Rauchmeldern sollte zudem das CE-Zeichen stehen. Das haben nur Produkte, die im europäischen Raum gehandelt werden dürfen. SCHWABMÜNCHNER ALLGEMEINE