E wie Erststimme
Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Aber was wählt man womit? Ist die Erststimme wichtiger oder die Zweitstimme? Damit es bei der Wahl besonders gerecht zugeht, gilt in Deutschland ein Wahlsystem, das die Vorteile des reinen Mehrheitswahlrechtes (Beispiel: Großbritannien) mit denen der Verhältniswahl kombiniert. Mit der Erststimme bestimmt der Wähler seine(n) heimische(n) Abgeordnete(n), die Zweitstimme gibt er einer Partei.
Wer seinen Wahlkreis gewinnt – eine Stimme Vorsprung reicht – zieht in den Bundestag ein, alle übrigen Konkurrenten gehen leer aus. 299 Wahlkreise gibt es, davon 46 in Bayern. Folglich gibt es auch 299 Abgeordnete mit einem sogenannten Direktmandat. Die anderen 299 Parlamentarier ziehen über die Landeslisten der Parteien ein. Über das Kräfteverhältnis im Bundestag entscheidet ausschließlich die Zweitstimme.
Holt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimme eigentlich zustehen, entstehen Überhangmandate, die, um das Wahlergebnis nicht zu verfälschen, Ausgleichsmandate für die anderen Parteien zur Folge haben. Ein gewonnenes Direktmandat kann dem Abgeordneten nicht genommen werden, selbst wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern sollte. Erobert eine Partei drei oder mehr Direktmandate, entfällt für sie die Fünf-Prozent-Hürde. Davon profitierte 1994 die PDS, als sie in Berlin vier Direktmandate errang. Deswegen stellte sie 30 Abgeordnete, obwohl sie bundesweit nur 4,4 Prozent der Stimmen erhielt.