„Polen Böller“bringen einen 31 Jährigen vor Gericht
Der Zoll durchsucht die Wohnung eines Augsburgers und findet dabei verbotene Feuerwerkskörper. Der will die Schuld zuerst auf einen anderen abwälzen – ausgerechnet auf einen Bekannten aus einem Bibelkreis
Es ist der Reiz des Verbotenen: Schon für den ersten biblischen Sündenfall war er verantwortlich. Und bis heute erliegen wir ihm, wie jetzt ein 31-jähriger Angeklagter erfahren musste, bei dem verbotene Feuerwerkskörper aus dem Internet gefunden wurden. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3600 Euro.
110 Feuerwerkskörper waren bei einer Durchsuchung des Zolls in der Wohnung des Mannes in Haunstetten gefunden worden. Feuerwerkskörper, die er in einem tschechischen Internetversand bestellt hatte, darunter auch Feuerwerkskörper (landläufig als „Polen-Böller“bezeichnet), für die man eine Erlaubnis braucht. Die hatte der Angeklagte nicht. Und es wurde sogar ein von ihm selbst gebastelter Sprengkörper sichergestellt, der 53 Stahlkugeln enthielt. Stimmt alles, räumte der Angeklagte, unterstützt von seinem Anwalt Moritz Bode, ein. Seit der Kindheit habe ihn der Gedanke an „richtige Polen-Böller“gereizt, versuchte er seine Bestellung zu erklären. Er habe um die Unrechtmäßigkeit seines Tuns gewusst – und er habe nie einen der Böller angezündet. Dann die Wohnungsdurchsuchung. In der Stresssituation habe er fälschlich behauptet, die verbotene Sendung mit den Feuerwerkskörpern für einen Bekannten in Empfang genommen zu haben. Dabei nannte er ausgerechnet den Namen eines Mannes, den er aus dem Bibelkreis in Erinnerung hatte. Die Behörden fanden solch einen Mann und erkannten schnell, dass jener falsch verdächtigt worden war. Es folgte ein Strafbefehl gegen den Angeklagten. Nicht weniger als 10400 Euro sollte er zahlen. Viel zu viel, meinte er und legte Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Vor Gericht ging es jetzt auch nicht um den Fall an sich, da räumte der Angeklagte alle Vorwürfe ein.
Es ging dem 31-Jährigen darum, die Strafe auf ein erträglicheres Maß gesenkt zu bekommen. Und so legte er dar, dass er als selbstständiger Logistik-Mitarbeiter alleine den Verdienst für seine Ehefrau und zwei kleine Kinder aufbringen müsse. Staatsanwalt Konstantin Huber anerkannte das Geständnis des Angeklagten – und dass er zuvor noch nicht bei der Justiz in Erscheinung getreten sei. Allerdings gehe der Umfang der bei ihm gefundenen Feuerwerkskörper und der selbst gebaute Sprengkörper erheblich über das Ausmaß der Bagatelle hinaus. Er forderte daher eine Geldstrafe von 4500 Euro, Anwalt Bode hielt eine Geldstrafe von 1800 Euro für angemessen. Amtsrichterin Simone Schönberger schloss sich der Einschätzung des Staatsanwalts an, dass der Angeklagte das Maß einer Bagatelle deutlich überschritten habe. Sie verurteilte den Mann wegen vorsätzlichen unerlaubten Verbringenlassens von explosionsgefährlichen Stoffen sowie des Umgangs damit und wegen der falschen Verdächtigung zu 3600 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu 30 Euro).
Gebastelter Sprengkörper mit 53 Stahlkugeln