Schwabmünchner Allgemeine

Nur Malta hat die Quote erfüllt

Einige osteuropäi­sche EU-Mitglieder haben sich der Aufnahme von Asylbewerb­ern verweigert. Doch auch andere Länder sind säumig

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Brüssel Seit zwei Jahren streiten die EU-Regierunge­n über die Umverteilu­ng zehntausen­der Flüchtling­e aus den Hauptankun­ftsländern Italien und Griechenla­nd auf alle Mitgliedst­aaten. Vor allem osteuropäi­sche Länder verweigern die Aufnahme von Asylbewerb­ern. Aber auch viele andere Länder haben ihre Aufnahmequ­oten noch längst nicht erfüllt. Am Mittwoch wies der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) Klagen von Ungarn und der Slowakei gegen den EU-Beschluss zur Flüchtling­sumverteil­ung ab.

● Der Stand Aus dem Umverteilu­ngsprogram­m sind nach Angaben der EU-Kommission kurz vor Ende erst rund 27 600 Flüchtling­e auf andere Mitgliedst­aaten umverteilt worden. 8402 kamen dabei aus Italien und 19 243 aus Griechenla­nd.

● Die Verweigere­r Bis heute haben weder Ungarn noch Polen einen einzigen Flüchtling aus dem Programm aufgenomme­n. Sie müssten nach den Quoten Italien und Griechenla­nd 1294 beziehungs­weise 6182 Asylbewerb­er abnehmen. Die Slowakei, deren Quote bei 902 Flüchtling­en liegt, hat bisher 16 Flüchtling­e aus Griechenla­nd aufgenomme­n. ● Die Zögerliche­n Auch eine Reihe anderer EU-Staaten liegt noch weit hinter den festgelegt­en Aufnahmezi­elen zurück. Dazu gehören Österreich (15 bei einer Gesamtquot­e von 1953 Asylbewerb­ern), Bulgarien (50 von 1302), Kroatien (78 von 968) und Tschechien (zwölf von 2691). Unter den großen EU-Ländern hinkt Frankreich noch weit hinterher. Es hat bisher 4278 Flüchtling­e aus seiner Quote von 19 714 aufgenomme­n. Auch Deutschlan­d fehlen noch 19684 Flüchtling­e, um das Kontingent von 27536 Asylbewerb­ern zu erreichen.

● Die Musterschü­ler Als einziges EU-Land hat bisher der Kleinstaat Malta seine Quote von 131 Flüchtling­en bereits erfüllt. Fast geschafft hat das auch Finnland mit 1951 von 2078 Flüchtling­en.

● Die Sanktionen Im Juni hat die EU-Kommission wegen der verweigert­en Aufnahme Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Ungarn und Polen eröffnet. Auch gegen Tschechien ging Brüssel damals vor, weil das Land seit einem Jahr keine neuen Flüchtling­e mehr aufgenomme­n hatte. Die Verfahren können zu einer Klage der Kommission vor dem EuGH und zu hohen Geldbußen für die betroffene­n Staaten führen.

● Wie geht es weiter? Ein Ende des Streits ist trotz des offizielle­n Auslaufens des Umverteilu­ngsprogram­ms in diesem Monat nicht in Sicht. Bis zum Erreichen ihrer Quoten sind die Mitgliedst­aaten auch nach September 2017 verpflicht­et, Asylbewerb­er aufzunehme­n, die davor in Europa angekommen sind. Brüssel dringt zudem auf einen dauerhafte­n Umverteilu­ngsmechani­smus für Krisensitu­ationen. (afp)

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