Schwabmünchner Allgemeine

Prinz Protz scheitert

Karlsruher Richter weisen Klage von Rotlicht-Unternehme­r zurück

- Augsburg

Der Bundesgeri­chtshof hat die Verurteilu­ng von Marcus Prinz von Anhalt zu drei Jahren Haft wegen Steuerhint­erziehung bestätigt. Wie das Augsburger Landgerich­t am Mittwoch mitteilte, habe der BGH in Karlsruhe die Revision des 50-Jährigen verworfen.

Der Bordellbes­itzer und selbst ernannte „Protzprinz“war vor knapp einem Jahr in Augsburg verurteilt worden, weil er seine privaten Luxusautos wie Rolls Royce von der Steuer abgesetzt hatte. Dies war bereits die zweite Verhandlun­g in Augsburg in dieser Sache. Das erste Urteil von 2015 zu vier Jahren Gefängnis hatten die Bundesrich­ter aus Karlsruhe noch kassiert und den Fall nach Augsburg zurückverw­iesen.

Bei dem neuen Schuldspru­ch hatte der BGH nun keine Einwände. Anhalt hatte wegen der Vorwürfe bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchu­ngshaft gesessen. Da er somit bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat, kann es gut sein, dass der 50-Jährige nicht mehr ins Gefängnis muss. Er ist derzeit auf freiem Fuß. Über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung werde die Strafkamme­r, die den Prinzen verurteilt hat, später entscheide­n, erklärte Landgerich­tssprecher Claus Pätzel.

Der durch zahlreiche Fernsehauf­tritte bekannte Rotlicht-Unternehme­r wurde als Marcus Eberhardt geboren. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.

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Archivfoto: dpa Auch vor Gericht gab er sich protzig: Marcus Prinz von Anhalt.

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