Streit mit Göppingen: Augsburg bezieht Stellung
Im Konflikt um den beruflichen Wechsel eines Feuerwehrmannes gibt es in der baden-württembergischen Kommune Überlegungen, Schadenersatz von Augsburg zu fordern. Die Stadt reagiert darauf zurückhaltend
Im Streit zwischen den Kommunen Göppingen und Augsburg hat die Stadt Augsburg nun Stellung bezogen. Der Konflikt dreht sich um die Frage, ob die Augsburger Verwaltung jene in Göppingen frühzeitig darüber hätte informieren können, dass gegen einen ehemaligen Sachgebietsleiter der Augsburger Berufsfeuerwehr Verdachtsmomente vorliegen. Der Feuerwehrmann war zum 1. März 2015 von Augsburg nach Göppingen gewechselt und hatte dort die Stelle des Kommandanten angetreten.
Es dauerte allerdings nicht lange, ehe ihn eine Affäre aus seiner Vergangenheit in Augsburg einholte. Der Mann hatte zwischen Juni 2010 und November 2014 immer wieder beruflich Material bestellt, das er privat nutzte. Das Amtsgericht verurteilte ihn dafür im Mai dieses Jahres zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Der Mann verlor seinen Beamtenstatus, Göppingen sucht inzwischen einen neuen Kommandanten.
Im September 2015 hatte die Polizei die Dienst- und Privaträume des Mannes durchsucht. Zum Januar 2016 wurde er aufgrund der Ermittlungen gegen ihn freigestellt. Göppingen zahlte daher bis zum Abschluss des Strafverfahrens verminderte Bezüge für einen Angestellten, der nicht arbeiten konnte. Die Stadt überlegt nun, ob sie Schadenersatzansprüche gegenüber dem Feuerwehrmann oder der Stadt Augsburg geltend machen kann, sprich: klagen wird.
Offenbar geht der Göppinger Rathaus-Chef davon aus, dass die Augsburger Stadtverwaltung bereits intern gegen den Feuerwehr-Beamten ermittelte, bevor dieser auf die Kommandantenstelle nach BadenWürttemberg wechselte.
Von der Stadt Augsburg heißt es nun, man habe „nach dem ersten Bekanntwerden der Verdachtsmomente“im März 2015 umgehend die Staatsanwaltschaft Augsburg und das Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet. Groß äußern möchte man sich zu der Möglichkeit eines Rechtsstreites mit der Kommune aus Baden-Württemberg noch nicht. Es seien bezüglich dieser Angelegenheit bisher auch keine Schreiben der Stadt Göppingen eingegangen, teilt Stadtsprecher Richard Goerlich mit.
Es ist eine Stellungnahme, die zugleich Fragen offen lässt. Etwa jene, ob Augsburg den Versuch unternommen hat, die Verwaltung Göppingens über den Verdacht zu informieren, bevor die Ermittlungen dann im September 2015 öffentlich wurden. Was die Frage aufwirft, ob ein solcher Hinweis üblich oder auch nur rechtlich zulässig wäre. Fragen, die man bei der Stadt aktuell nicht beantworten will. Nicht ausgeschlossen, dass sie im Zuge einer juristischen Auseinandersetzung geklärt werden. Man prüfe noch, hieß es zuletzt von einem Sprecher der Stadt Göppingen.