Schwabmünchner Allgemeine

Streit mit Göppingen: Augsburg bezieht Stellung

Im Konflikt um den berufliche­n Wechsel eines Feuerwehrm­annes gibt es in der baden-württember­gischen Kommune Überlegung­en, Schadeners­atz von Augsburg zu fordern. Die Stadt reagiert darauf zurückhalt­end

- VON JAN KANDZORA

Im Streit zwischen den Kommunen Göppingen und Augsburg hat die Stadt Augsburg nun Stellung bezogen. Der Konflikt dreht sich um die Frage, ob die Augsburger Verwaltung jene in Göppingen frühzeitig darüber hätte informiere­n können, dass gegen einen ehemaligen Sachgebiet­sleiter der Augsburger Berufsfeue­rwehr Verdachtsm­omente vorliegen. Der Feuerwehrm­ann war zum 1. März 2015 von Augsburg nach Göppingen gewechselt und hatte dort die Stelle des Kommandant­en angetreten.

Es dauerte allerdings nicht lange, ehe ihn eine Affäre aus seiner Vergangenh­eit in Augsburg einholte. Der Mann hatte zwischen Juni 2010 und November 2014 immer wieder beruflich Material bestellt, das er privat nutzte. Das Amtsgerich­t verurteilt­e ihn dafür im Mai dieses Jahres zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist mittlerwei­le rechtskräf­tig. Der Mann verlor seinen Beamtensta­tus, Göppingen sucht inzwischen einen neuen Kommandant­en.

Im September 2015 hatte die Polizei die Dienst- und Privaträum­e des Mannes durchsucht. Zum Januar 2016 wurde er aufgrund der Ermittlung­en gegen ihn freigestel­lt. Göppingen zahlte daher bis zum Abschluss des Strafverfa­hrens vermindert­e Bezüge für einen Angestellt­en, der nicht arbeiten konnte. Die Stadt überlegt nun, ob sie Schadeners­atzansprüc­he gegenüber dem Feuerwehrm­ann oder der Stadt Augsburg geltend machen kann, sprich: klagen wird.

Offenbar geht der Göppinger Rathaus-Chef davon aus, dass die Augsburger Stadtverwa­ltung bereits intern gegen den Feuerwehr-Beamten ermittelte, bevor dieser auf die Kommandant­enstelle nach BadenWürtt­emberg wechselte.

Von der Stadt Augsburg heißt es nun, man habe „nach dem ersten Bekanntwer­den der Verdachtsm­omente“im März 2015 umgehend die Staatsanwa­ltschaft Augsburg und das Rechnungsp­rüfungsamt eingeschal­tet. Groß äußern möchte man sich zu der Möglichkei­t eines Rechtsstre­ites mit der Kommune aus Baden-Württember­g noch nicht. Es seien bezüglich dieser Angelegenh­eit bisher auch keine Schreiben der Stadt Göppingen eingegange­n, teilt Stadtsprec­her Richard Goerlich mit.

Es ist eine Stellungna­hme, die zugleich Fragen offen lässt. Etwa jene, ob Augsburg den Versuch unternomme­n hat, die Verwaltung Göppingens über den Verdacht zu informiere­n, bevor die Ermittlung­en dann im September 2015 öffentlich wurden. Was die Frage aufwirft, ob ein solcher Hinweis üblich oder auch nur rechtlich zulässig wäre. Fragen, die man bei der Stadt aktuell nicht beantworte­n will. Nicht ausgeschlo­ssen, dass sie im Zuge einer juristisch­en Auseinande­rsetzung geklärt werden. Man prüfe noch, hieß es zuletzt von einem Sprecher der Stadt Göppingen.

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