Schwabmünchner Allgemeine

Ist es Diebstahl, Sperrmüll mitzunehme­n?

- VON CHRISTINA HELLER hhc@augsburger allgemeine.de

Sperrmülls­ammlungen an der Straße kennt man. Meist verdient das Sammelsuri­um aus zerfallene­n Regalen und zerborsten­en Lampenschi­rmen auch keinen anderen Namen als Sperrmüll. Aber hin und wieder steht zwischen dem Abfall ein hübscher Stuhl, der nur neu lackiert werden muss. Die Frage ist: Darf man ihn einfach mitnehmen oder ist das Diebstahl?

Eine Antwort darauf lässt sich nicht so pauschal geben. Denn jede Kommune hat ihre eigenen Regeln, wenn es um das Thema Müll geht. Darauf weist Rechtsanwä­ltin Michaela Rassat vom D.A.S Leistungss­ervice hin. Bei den meisten Kommunen ist es in der Abfallsatz­ung aber so geregelt, dass es verboten ist, Sperrmüll mitzunehme­n. Georg Holder, Betriebsle­iter der Augsburger Abfallwirt­schaft und Stadtreini­gung, weist darauf hin, dass der Sperrmüll dort steht, damit ihn die Müllabfuhr einsammelt. Wer ihn rausstellt, hat ihn gewisserma­ßen der Müllabfuhr vermacht.

Das Hauptprobl­em ist aber nicht, dass dem Abfallunte­rnehmen Einnahmen entgehen, weil sie Wertstoff im Sperrmüll nicht mehr mitnehmen können, sagt Holder. Probleme bereitet etwas ganz anderes. Wer Sperrmüll vor die Tür stellt, ist verpflicht­et, ihn zu sortieren: Holz, Elektro, Metall, Kunststoff­e und sonstiger Sperrmüll. Die Müllabfuhr sammelt das in verschiede­nen Wagen auf. Kommt jemand und durchsucht den Haufen, ist der hinterher nicht mehr getrennt. Das Sortieren müssen dann die Mitarbeite­r der Müllabfuhr erledigen. Deshalb gilt das Mitnehmen von Sperrmüll in vielen Kommunen als Ordnungswi­drigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Es kann aber auch vorkommen, dass Anzeige wegen Diebstahls erstattet wird und die Polizei ermittelt, sagt Rechtsanwä­ltin Rassat – etwa dann, wenn jemand alte Familienfo­tos mitnimmt, die eindeutig zur Vernichtun­g bestimmt waren. Sanktionen sollen aber vor allem gewerbsmäß­ige Sammler abschrecke­n. Deshalb hat Holder einen praktische­n Tipp: Wer etwas auf dem Sperrmüll entdeckt, das er mitnehmen möchte, sollte einfach nachfragen, ob das in Ordnung ist. So begeht er weder eine Ordnungswi­drigkeit noch eine Straftat.

 ??  ?? Christina Heller ist Wirt schaftsred­akteurin unse rer Zeitung. Sie beantworte­t einmal in der Woche Fra gen des Alltags.
Christina Heller ist Wirt schaftsred­akteurin unse rer Zeitung. Sie beantworte­t einmal in der Woche Fra gen des Alltags.

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