Schwabmünchner Allgemeine

Bald gelten härtere Strafen für Verkehrssü­nder

Der Bundesrat stimmt Verschärfu­ngen bei Rettungsga­ssen und Handyverbo­t ebenso zu wie anderen Initiative­n

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● Rettungsga­ssen Wer im Stau keine Rettungsga­sse bildet, kann künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als bisher. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Änderung der Straßenver­kehrsordnu­ng, mit der die Behinderun­g von Rettungskr­äften künftig mit Bußgeldern von bis zu 320 Euro und Fahrverbot geahndet werden kann. Bisher waren lediglich 20 Euro fällig.

● Illegale Autorennen Die Teilnahme an Autorennen wird künftig nicht mehr nur als Ordnungswi­drigkeit, sondern als Straftat gewertet. Veranstalt­ern und Teilnehmer­n drohen zwei Jahre Haft. Kommen Menschen ums Leben oder werden schwer verletzt, sind bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich. Die Autos der Beteiligte­n können beschlagna­hmt werden, ihnen kann zudem der Führersche­in abgenommen werden. Bisher wurden die Teilnehmer mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatig­en Fahrverbot belegt, Veranstalt­ern drohten 500 Euro.

● Handy am Steuer Fahrer dürfen ihr Handy künftig nur noch benutzen, wenn sie es dafür nicht halten müssen oder das Gerät über Sprachsteu­erung und Vorlesefun­ktion verfügt. Ohne diese Vorrichtun­g ist aber weiter eine „Blickzuwen­dung zum Gerät“erlaubt, die der Verkehrsla­ge angemessen ist.

● Burkaverbo­t am Steuer Künftig gilt ein Verhüllung­sverbot für Autofahrer. Niemand darf sein Gesicht so verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.

● Lkw Fahrverbot Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt nur für den gewerblich­en Güterverke­hr. Fahrzeuge zu Sport- und Freizeitzw­ecken sind nun offiziell von dem Verbot ausgenomme­n. ● Öffentlich­es WLAN Betreiber von Internetzu­gängen können künftig öffentlich­es WLAN anbieten, ohne für Rechtsvers­töße von Nutzern verantwort­lich gemacht zu werden. Mit dem neuen Telemedien­gesetz wird für Anbieter eines öffentlich­en Internetzu­gangs die sogenannte Störerhaft­ung beendet. Behörden dürfen die WLAN-Betreiber nicht verpflicht­en, Nutzer zu registrier­en oder ein Passwort zu verlangen. Freiwillig ist das Verlangen von Passwörter­n aber weiter erlaubt. Bei illegalen Downloads können Netzsperre­n verhängt werden. ● Makler und Wohnungsve­rwalter

Sie sind künftig verpflicht­et, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubild­en. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannte­n Aus- oder Fortbildun­gsabschlus­s wie Immobilien­kaufmann oder Immobilien­fachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildun­gspflicht befreit.

● Länderzust­ändigkeit für Bildung

Die SPD-regierten Länder haben einen Antrag zur Aufhebung des sogenannte­n Kooperatio­nsverbots in der Bildung eingebrach­t. Darin wird die Bundesregi­erung aufgeforde­rt, mit den Ländern Gespräche darüber zu führen. Ziel ist es, die Rahmenbedi­ngungen für eine finanziell­e Beteiligun­g des Bundes an der Bildung festzulege­n. Die fachliche Verantwort­ung für die bildungspo­litischen Ziele soll weiterhin bei den Ländern liegen. Der Antrag wurde nach ausgiebige­r Diskussion an die Ausschüsse verwiesen.

● Kameras in Gerichtssä­len Der Bundesrat hat einer Lockerung der Regelung bei Liveübertr­agungen von Gerichtsve­rfahren zugestimmt. Ähnlich wie bereits beim Bundesverf­assungsger­icht sollen auch beim Bundesgeri­chtshof Ton- und Rundfunkau­fnahmen von Verhandlun­gen und Urteilsver­kündungen möglich sein. Zudem dürfen Gerichte den Ton für Medienvert­reter in andere Räume übertragen. (afp)

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