Z wie Zweitstimme
Zweitstimme, das klingt wie Zweitauto, Zweitwohnung oder Zweiturlaub. Also irgendwie ganz nett, aber nachrangig im Vergleich zum Erstauto, zur Erstwohnung oder Ersturlaub.
Stimmt nicht. Denn bei der Bundestagswahl ist die Zweitstimme die alles entscheidende. Nach dem Prinzip der Verhältniswahl ist allein sie maßgebend für die Zusammensetzung des Bundestages. Sie bestimmt, ob eine Partei die FünfProzent-Hürde überspringt, wie viele Mandate einer Partei insgesamt zustehen, wie sich später die einzelnen Ausschüsse zusammensetzen und wie viel Redezeit jeder Fraktion eingeräumt wird. Selbst die Höhe der Wahlkampfkostenerstattung richtet sich danach.
Von der nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehenden Zahl der Gesamtmandate werden einer Partei die per Erststimme errungenen Direktmandate abgezogen. Der Rest wird unter den Kandidaten auf den Landeslisten der Parteien entsprechend ihrer Platzierung verteilt. Anders als bei bayerischen Landtags- oder Stadtratswahlen können Listenkandidaten nicht nach oben gewählt werden.
Erobert eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als ihr eigentlich nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, entstehen Überhangmandate (siehe Wahl-ABC vom 18. September). Sie werden durch Ausgleichsmandate für alle Parteien kompensiert, womit die Kräfteverhältnisse wiederhergestellt sind.