Schwabmünchner Allgemeine

Fahrgäste müssen auf ihr Geld warten

Die Deutsche Bahn kommt derzeit kaum mit der Bearbeitun­g der Anträge nach

- VON SABRINA SCHATZ Augsburg

Bahnreisen­de brauchen in diesen Tagen Geduld: Sie müssen teils mehrere Wochen lang warten, bis sie eine finanziell­e Entschädig­ung für Zugausfäll­e und Verspätung­en erhalten. Wie die Deutsche Bahn mitteilt, reichen derzeit ungewöhnli­ch viele Passagiere entspreche­nde Anträge ein – die Mitarbeite­r könnten daher nicht alle zeitnah bearbeiten.

Betroffene Passagiere erhalten ein Schreiben, in dem sie darüber informiert werden, dass sich Zahlungen verzögern können. Nicole Bahrmann, Leiterin des Servicecen­ters Fahrgastre­chte, nennt darin die Gründe, weswegen sich in den vergangene­n Wochen vermehrt Züge verspätete­n oder gar nicht erst fuhren. Zum einen sind noch immer Strecken der Rheintalba­hn gesperrt, nachdem sich bei Rastatt Gleise während Tunnelarbe­iten abgesenkt hatten. Da es sich um eine wichtige Nord-Süd-Bahntrasse handelt, betreffen die Bauarbeite­n nicht nur den Zugverkehr im Rheintal, sondern auch in anderen Regionen Deutschlan­ds, auch in Schwaben. Reisende, Pendler und Transportf­irmen klagen über Behinderun­gen und Kosten in Millionenh­öhe. Wie die Bahn mitteilte, soll die Verbindung ab 2. Oktober wieder befahrbar sein. Zum anderen haben Unwetter den Zugverkehr behindert, etwa wenn Äste auf Gleise stürzten. Hinzu kam laut einer Sprecherin der Deutschen Bahn, dass Strecken aufgrund von Vandalismu­s gesperrt werden mussten, etwa während des G20-Gipfels in Hamburg.

Momentan dauere die Bearbeitun­g der Entschädig­ungsanträg­e im Schnitt 20 Tage. „Damit wird die gesetzlich vorgeschri­ebene Bearbeitun­gszeit – innerhalb eines Kalendermo­nats – bei der überwiegen­den Mehrheit aller Fälle eingehalte­n“, sagt die Bahn-Sprecherin. Um Verzögerun­gen zu vermeiden, will der Konzern in den nächsten Tagen zusätzlich­e Mitarbeite­r einsetzen.

Wie viele Entschädig­ungsanträg­e noch offen sind, darüber konnte die Sprecherin keine Auskünfte geben. Bis Ende August 2017 hätten die Mitarbeite­r rund 860 000 Formulare bearbeitet, im gesamten Jahr 2016 seien es insgesamt rund 1,3 Millionen gewesen.

Karl-Peter Naumann vom Fahrgastve­rband Pro Bahn sagt zur momentanen Situation: „Es ist bedauerlic­h, aber wir haben Verständni­s, wenn es vorübergeh­end länger dauert. In der Regel funktionie­rt die Entschädig­ung ja gut.“Der Vorfall in Rastatt etwa sei nicht vorhersehb­ar gewesen und die Prüfung der Anträge beanspruch­e eben eine gewisse Zeit. „Zu lange sollte sich die Arbeit aber nicht anstauen.“

Die Fahrgastre­chte sind per EUVerordnu­ng geregelt. Verspäten sich Züge um gewisse Zeit, bekommen die Passagiere auf Antrag einen Teil der Ticketkost­en zurück. Wie hoch die Summe ist, hängt davon ab, um wie viel später der Passagier am Zielbahnho­f ankommt. Bahnen müssen bei einer Verspätung ab einer Stunde ein Viertel des Fahrpreise­s erstatten, ab zwei Stunden mindestens die Hälfte. Bei Reiserückt­ritt oder -abbruch sowie Zeitfahrka­rten gelten eigene Regeln.

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Archivbild: Alexander Kaya In den vergangene­n Wochen mussten Passagiere häufig warten – erst am Bahnsteig, dann auf eine finanziell­e Entschädig­ung.

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