Schwabmünchner Allgemeine

Rentnerin bekam viele Anzeigen

Münchnerin sammelt Flaschen und hatte schon oft Probleme mit der Bahn

- VON IDA KÖNIG

München Der Fall der Rentnerin Anna Leeb, die beim Flaschensa­mmeln am Münchner Hauptbahnh­of erwischt wurde und deswegen eine Geldstrafe zahlen muss bewegt viele Menschen. Für die 76-Jährige wurden sogar Spendenkon­ten eingericht­et, sie bekommt Essenseinl­adungen und kostenlose­n Kaffee von hilfsberei­ten Münchnern.

Die Staatsanwa­ltschaft München I widerspric­ht nun aber der Aussage der Rentnerin, die sagt, sie müsse 2000 Euro zahlen, weil sie einmal am Hauptbahnh­of Flaschen gesammelt habe. Außerdem sei sie nun vorbestraf­t, klagt Leeb. Möglicherw­eise hat die 76-Jährige den Brief der Staatsanwa­ltschaft missversta­nden. Oberstaats­anwältin Anne Leiding sagt, dass die Frau nicht als vorbestraf­t gelte, da die Strafe zu niedrig sei. Erst wenn eine Geldstrafe aus mindestens 90 Tagessätze­n besteht, gilt sie als Vorstrafe.

Leiding zufolge ist die Rentnerin der Justiz aber bekannt. Grund dafür sind zahlreiche Anzeigen wegen Hausfriede­nsbruchs, die alle vom Münchner Hauptbahnh­of stammen. Wegen mehrerer Fälle wurde vor fünf Jahren ein Strafbefeh­l gegen die 76-Jährige erlassen. In der Anklage, um die es aktuell geht, wurden vier Fälle behandelt. Dafür ist die Rentnerin laut Staatsanwa­lt zu einer Geldstrafe von insgesamt 450 Euro verurteilt worden. Auf die deutlich höhere Summe von 2000 Euro kommt Leeb, weil sie den älteren Strafbefeh­l, die Geldstrafe aus der Verurteilu­ng, die Kostenerst­attung an Zeugen und die Anwaltskos­ten zusammenge­rechnet hat.

Anzeigen wegen Hausfriede­nsbruch sind an Bahnhöfen keine Seltenheit. Wer gegen die Hausordnun­g der Deutschen Bahn verstößt, muss zuerst mit einem Hausverbot und je nach Fall mit einer Anzeige rechnen. An vielen Bahnhöfen ist das Durchsuche­n der Abfallbehä­lter verboten. Das habe sie nicht gewusst, sagt Leeb. Außerdem habe sie von einem Teil der Anzeigen erst viel später erfahren.

Inzwischen ist das Hausverbot wieder aufgehoben. Es stammt von 2013 und ist verjährt – doch Leeb möchte den Bahnhof lieber nicht mehr betreten.

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Foto: Ida König Die Münchnerin Anna Leeb will sich durch das Flaschensa­mmeln ihre Rente aufbessern.

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