Schwabmünchner Allgemeine

Die Kritik ist berechtigt

- VON JÖRG HEINZLE joeh@augsburger allgemeine.de

Die Ermittlung­sarbeit bei Straftaten ist eine Sache des Staates. Sie gehört zu jenen Aufgaben, die nicht privatisie­rt werden dürfen. Es geht schließlic­h um den Kern unseres Rechtsstaa­ts. Dass sich Polizei und Justiz fachkundig­en Rat von außen holen, war freilich schon immer der Fall. Gutachten, etwa zu medizinisc­hen Fragen oder Unfallursa­chen, erstellen in aller Regel unabhängig­e Experten. Die Untersuchu­ng von Datenträge­rn ist allerdings ein Grenzfall: Handelt es sich um klassische Gutachter-Tätigkeit oder ist das nicht doch eher Ermittlung­sarbeit? So wie das Observiere­n eines Verdächtig­en oder das Durchsuche­n einer Wohnung auch nur Beamten vorbehalte­n ist?

Man muss dennoch realistisc­h sein. Die Datenflut – nicht nur im Bereich der Kinderporn­ografie – hat in den vergangene­n Jahren massiv zugenommen. Auch auf lange Sicht wird es nicht möglich sein, dass Polizei und Justiz diese Untersuchu­ngen mit eigenem Personal erledigen. Umso wichtiger ist aber, dass für private Firmen, die mit der Arbeit beauftragt werden, strengste Standards gelten. Es muss alles dafür getan werden, dass hochsensib­les Material nicht in Hände gerät, in die es nicht gehört.

Kritik an der bisherigen Praxis wurde von den Behörden bisher stets gekontert. Verwiesen wurde dabei auf die schon bestehende­n Vorgaben. Dass bei einem IT-Gutachter Kinderporn­ografie in Heimarbeit ausgewerte­t worden ist, zeigt aber, dass es dringend Nachholbed­arf gibt. Die Behörden sind in der Pflicht, die Einhaltung der Regeln streng zu kontrollie­ren.

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