Schwabmünchner Allgemeine

Wie es für die Kunden der insolvente­n Fluggesell­schaft weitergeht

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● Flugausfäl­le Kunden, die im Besitz von Air Berlin Tickets sind, sollten sich zunächst selbst bei der Fluggesell schaft erkundigen, ob ihr Flug statt findet, rät Felix Methmann, Reiseexper te des Verbrauche­rzentrale Bundes verbands. Branchenke­nner erwarten, dass im Zuge des Verkaufs Flugzeu ge von Air Berlin am Boden bleiben könnten. Die Betreiberg­esellschaf­t des Berliner Flughafens Tegel hat der zeit aber keine konkreten Hinweise, dass bereits am heutigen Montag Flüge ausfallen könnten.

● Erstattung Wenn gebuchte Flüge nicht stattfinde­n, haben Reisende laut EU Fluggastre­chteverord­nung prinzipiel­l immer Anspruch auf Ent schädigung oder Rückerstat­tung. Wie diese Sicherung greift, unterschei­det sich aber teils erheblich. Grundsätzl­ich gibt es bei den Flugticket­s eine „klassische Dreiteilun­g“, erläutert Methmann. Gut sieht es für Pau schalreise­nde aus, die über einen Ver anstalter ein Paket aus Flug und Ho tel gebucht haben. Sie können sich an den Reiseunter­nehmer wenden, der sich um einen Ersatzflug kümmern muss. Auch wer seinen Flug im Rei sebüro gebucht hat, steht vergleichs weise gut da. Denn bei den dort ge buchten Flügen wird laut Methmann „zu 80 bis 90 Prozent“auf Pau schalreise­nkontingen­te zurückgegr­iffen, die gegen Insolvenze­n versichert sind. Verlierer sind laut Methmann die Kunden, die ihren Flug selbst bei Air Berlin gebucht haben. Sie müssen sich selbst um eine alternativ­e Beförde rung kümmern. Ansprüche auf Entschä digung haben sie natürlich – doch bei einer Insolvenz sind ihre Forderun gen in aller Regel nachrangig. Zuerst bedient werden die Ansprüche von An teilseigne­rn und Mitarbeite­rn.

● Hilfe Selbstbuch­er stecken laut Methmann in einer „dummen Situa tion“. Noch ist unklar, ob Käufer von Air Berlin Teilen auch Strecken der Airline übernehmen – und Tickets wo möglich weiter gelten. Wer aus Angst vor einem Ausfall seinen Flug storniert, muss eventuell weitere Leistungen wie etwa bereits am Reiseziel gebuchte Mietwagen oder Unterkünft­e absa gen – und würde sich womöglich är gern, wenn der Flug doch stattfinde­t. Das Risiko muss letztlich jeder Kunde für sich selbst einschätze­n. (afp)

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