Wie es für die Kunden der insolventen Fluggesellschaft weitergeht
● Flugausfälle Kunden, die im Besitz von Air Berlin Tickets sind, sollten sich zunächst selbst bei der Fluggesell schaft erkundigen, ob ihr Flug statt findet, rät Felix Methmann, Reiseexper te des Verbraucherzentrale Bundes verbands. Branchenkenner erwarten, dass im Zuge des Verkaufs Flugzeu ge von Air Berlin am Boden bleiben könnten. Die Betreibergesellschaft des Berliner Flughafens Tegel hat der zeit aber keine konkreten Hinweise, dass bereits am heutigen Montag Flüge ausfallen könnten.
● Erstattung Wenn gebuchte Flüge nicht stattfinden, haben Reisende laut EU Fluggastrechteverordnung prinzipiell immer Anspruch auf Ent schädigung oder Rückerstattung. Wie diese Sicherung greift, unterscheidet sich aber teils erheblich. Grundsätzlich gibt es bei den Flugtickets eine „klassische Dreiteilung“, erläutert Methmann. Gut sieht es für Pau schalreisende aus, die über einen Ver anstalter ein Paket aus Flug und Ho tel gebucht haben. Sie können sich an den Reiseunternehmer wenden, der sich um einen Ersatzflug kümmern muss. Auch wer seinen Flug im Rei sebüro gebucht hat, steht vergleichs weise gut da. Denn bei den dort ge buchten Flügen wird laut Methmann „zu 80 bis 90 Prozent“auf Pau schalreisenkontingente zurückgegriffen, die gegen Insolvenzen versichert sind. Verlierer sind laut Methmann die Kunden, die ihren Flug selbst bei Air Berlin gebucht haben. Sie müssen sich selbst um eine alternative Beförde rung kümmern. Ansprüche auf Entschä digung haben sie natürlich – doch bei einer Insolvenz sind ihre Forderun gen in aller Regel nachrangig. Zuerst bedient werden die Ansprüche von An teilseignern und Mitarbeitern.
● Hilfe Selbstbucher stecken laut Methmann in einer „dummen Situa tion“. Noch ist unklar, ob Käufer von Air Berlin Teilen auch Strecken der Airline übernehmen – und Tickets wo möglich weiter gelten. Wer aus Angst vor einem Ausfall seinen Flug storniert, muss eventuell weitere Leistungen wie etwa bereits am Reiseziel gebuchte Mietwagen oder Unterkünfte absa gen – und würde sich womöglich är gern, wenn der Flug doch stattfindet. Das Risiko muss letztlich jeder Kunde für sich selbst einschätzen. (afp)